Nimm dem Bürgen das Kleid - Spr 20:16

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aus WJS: "Das Buch der Sprüche - die Unterweisung des Vaters" (ausgelegt in 366 Tageslesungen)
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232. Nimm dem Bürgen das Kleid - Spr 20:16

Nimm ihm das Kleid, denn er ist für einen Fremden bürge geworden; und wegen der Fremden pfände ihn.

Der Spruch, der sich in Spr 27:13 wiederholt, redet vom Verhängnis einer vorschnellen Bürgschaft für Fremde, die in ihrem Verhalten unberechenbar sind und den Bürgen eigentlich auch nichts angehen. Wenn Buber und Baader im Gegensatz zu Delitzsch in der zweiten Zeile das Fremdweib, die Auswärtige sehen, dann könnte der Bürge vielleicht durch eine sexuelle Verlockung zu seinem übereilten Handeln gekommen sein. Der Spruch meint wohl im Zusammenhang: Nimm dem das Gewand, der für einen anderen vorschnell gebürgt hat, und der ihn bei der Einlösung der Schuld im Stich lässt, so dass er nun durch eigenen Schaden klug werden muss; halte dich an seine Person, damit du nicht durch fremde Leute, für die er eingestanden ist, zu Schaden kommst (nach DEL). Wieviel Leid und Unglück ist schon durch Bürgschaften und ihre Rechtsfolgen im Fall der Untreue entstanden! - Die SPRÜCHE warnen ausdrücklich davor, wie wir schon in Spr 6:1-2 sahen. Und Spr 11:15 sagt: "Sehr schlecht ergeht's einem, wenn er für einen anderen Bürge geworden ist; wer aber das Handeinschlagen hasst, ist sicher!" Konnte doch eine Pfändung zu existenzieller Not in den Grundbedürfnissen führen, wie es Spr 22:26-27 beschreibt: "Sei nicht unter denen, die in die Hand einschlagen, unter denen, welche für Darlehen Bürgschaft leisten. Wenn du nicht hast, um zu bezahlen, warum soll er (der Gläubiger) dein Bett unter dir wegnehmen?"

Zu der in Mt 5:40 angesprochenen Wegnahme des Leibrocks schreibt die Wuppertaler Studienbibel": "In der Praxi der Pharisäer hatte ein Gläubiger das Recht, vom Schuldner ein Pfand zu verlangen, etwa sein Ober- oder sein Untergewand. Wenn er es nicht gutwillig erhielt, konnte er es durch einen Prozess erzwingen. Nach 5Mo 24:10-13 sollte er diese je nach dem Bedürfnis für den notwendigen Tages- oder Nachtgebrauch wieder herausgeben". Jesus setzte diesem engherzigen Rechtsstandpunkt das Liebesgebot entgegen wonach "die Jünger Jesu zu beidem bereit sind, sowohl zu dem Verzicht auf das Pfand, als auch zu dessen Herausgabe" (ebenda).

Halte dich an den Bürgen! Nimm ihm das Kleid, er hat für Fremde gebürgt! Ist es erlaubt, herbei auch an den Sohn Gottes zu denken, den "Bürgen eines besseren Bundes" (Hebr 7:22), der uns geliebt hat, als wir noch Feinde waren und Fremdlinge betreffs der Bündnisse der Verheißung, wie es Eph 2:12-13 sagt? Bürgte Er nicht für die Schuld einer ganzen Welt. Er, in dem alle Gottesverheißungen "Ja, und Amen" sind (2Kor 1:20)? Auch nach Seiner Auferstehung und Himmelfahrt ist Er Bürge und Rechtsbeistand bei dem Vater gegenüber allen Schuldforderungen der finsteren Mächte (vgl. 1Jo 2:1-2 mit Sach 3:1-5)! Nach Jes 38:13-14 rief Hiskia aus höchster Todesnot, als "seine Augen schmachtend zur Höhe blickten": "O Herr, mir ist bange! Tritt als Bürge für mich ein!" Und auch wir beten mit Ps 119:122: "Sei Bürge für deinen Knecht zum Guten; lass die Übermütigen mich nicht bedrücken!"

Nimm dem Bürgen das Kleid...! Als Jesus an das Kreuz genagelt wurde, damit Er dort die Schuld der ganzen Welt trug und für alle Rechtsforderungen das Lösegeld bezahlte, zog man ihm die Kleider aus, "damit die Schrift erfüllt würde", und die Soldaten losten Sein kostbares, nahtloses Gewand (Joh 19:23-24 - Ps 22:8). Das "Ausgezogenwerden" Christi war mehr als ein äußerer Vorgang; es war ein letzter Abglanz dessen, dass Er sich zuvor all Seiner Gottgleichheit "entäußert" hatte, bis er schließlich im Tode auch da Kleid Seines Leibes auszog (vgl. Phil 2:6-8)


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233. Brot der Falschheit - Spr 20:17