Das 7. Gebot

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Abschrift des Heftes: "Die 10 Gebote in heilsgeschichtlicher Deutung"
von Friedrich Malessa, Samplatten (Ostpr.) (1895-1981)

Veröffentlicht unter Zulassung der Militärregierung Juli 1948
im Kurt Reith Verlag Wüstenrot Württ.

Siehe weitere Abschriften
Inhaltsverzeichnis

Das 7. Gebot

Du sollst nicht ehebrechen.

Das siebente Gebot wird im Allgemeinen anerkannt. Der Ehebruch wird von jedermann als eine Unsitte empfunden. Über die Folgen des Ehebruchs ist man sich ebenfalls einig. Man weiß, dass zerrüttete Ehen nicht nur für die betreffenden Eheleute und deren Familien ein großes Unglück bedeuten, sondern auch für Volk und Staat. Die Volkswirtschaft wird zum großem Teil abhängig gemacht von der Beschaffenheit der Ehe. Darum ist man um ihre zuchtvolle Erhaltung allenthalben bemüht. Zu allen Zeiten und an allen Orten wurde das Ehegebot anerkannt und angewandt. Die wenigen Ausnahmen bestätigen die Regel.

Und doch ist man von der Erfüllung und Ausführung dieses Gebotes wohl am weitesten entfernt. Nirgends ist die Zwiespältigkeit größer als auf dem ehelichen Gebiet. Nirgends gibt es größere Übertretungen als im Eheleben. Das in der Beurteilung und Bewertung fast Eindeutige, ist im praktischen Leben das Missachtete. Theorie und Praxis klaffen hier weit auseinander. Das hat viel zu sagen.

Im Blick auf die biblische Geschichte sind mit diesem Gebot ebenfalls Schwierigkeiten verbunden. Im Neuen Testament wird zwar die Erhaltung der Ehe konsequent gefordert. Ehebruch schließt vom Reiche Gottes aus. Die Ehebrecher nehmen die niedrigste Stufe ein. Die Ehe wird in ihrem Wesen so unabänderlich und streng gesehen, dass schon ein Seitenblick des Ehepartners als Ehebruch angesehen wird. Allein der Ehebruchsgedanke wird als Tat bewertet. Das Neue Testament nimmt es mit der Ehe wahrhaftig genau.

Dagegen im Alten Testament sind ganz beängstigende Gegensätze festzustellen. In aller Offenheit wird von ehelichen Entgleisungen berichtet. Das wäre noch harmlos. Denn ein ehrlicher Bericht schändet nicht. Es sind aber im Alten Testament eheliche Konflikte vermerkt, die eine entgegengesetzte Bewertung erfahren. Was halten wir zum Beispiel von der Forderung Gottes an Hosea, zu einer Hure zu gehen, um durch das Verhältnis zu ihr und mit ihr, religiöse Lehren dem Volke Israel zu erteilen? Oder was sagen wir zu der Mehrehe oder Vielehe? Wie deuten wir die eheliche Untat des Glaubensvaters Abraham? Wie stellen wir uns zu der verwerflichen Handlungsweise des David? Eine erschreckende Fülle von ehelichen Schandtaten sind angezeigt; wie verhalten wir uns dazu?

Freilich wird im Alten Testament der Ehebruch auch stark verurteilt. Immer wieder wird scharf Stellung genommen gegen Hurer und Ehebrecher. Doch gerade deswegen wird uns diese Angelegenheit umso schwieriger. Nicht erlaubt und doch erlaubt; das bleibt uns zunächst rätselhaft.

Wir stellen absichtlich die Dinge so krass heraus, um erkennen zu lassen, dass das Gebot „du sollst nicht ehebrechen“ von sehr großer Bedeutung ist. Dieses Gebot deckt zweifellos die allergrößten Schäden auf. Hier wird eine Versündigung erkennbar, die von tiefgreifender, weittragender und umfassender Bedeutung ist. Wir merken jetzt schon, dass hier eine der Grundnöte ist.

Um diese Angelegenheit klären zu können, müssen wir sorgfältig das Ausgangsverhältnis erkunden. Wir kommen darum nicht umhin, und müssen nach dem Anfang der Ehe und nach seinem ursprünglichen Sinn fragen. Bestärkt werden wir in diesem Vorhaben durch das vierte Gebot. Auch da wurden wir bei der Feststellung des Sabbatsinnes auf die Schöpfungszeit, d. h. auf den Ursprung dieser Angelegenheit verwiesen. Vom Ursprung her ist der Verlauf zu erforschen. Dasselbe werden wir beim siebenten Gebot tun müssen. Nicht im Geschichtsverlauf, sondern im Anfang können wir die Grundstellung der Ehe erkennen.

Die Einsetzung der Ehe

Wann und wo ist die Ehe eingesetzt worden? Bei der Erschaffung des Weibes im Paradiese. Dabei sind zwei Tatsachen erkennbar.

  1. Die Eheordnung ist so alt wie das weibliche Geschlecht.
  2. Die Ehe ist mit der Schöpfung in unmittelbare Beziehung zu setzen. Sie ist ein Akt der Schöpfung und hat schöpferischen Charakter.

Weil die Ehe mit der Schöpfung in Beziehung zu bringen ist, werden wir mit der Erschaffung des Menschen uns kurz zu befassen haben. Der biblische Bericht lässt diesbezüglich drei hochbedeutsame Tatsachen erkennen:

  1. Im Ursprung war erschaffen „der Mensch“ (1Mo 1:27.28). Die landläufige Meinung, Gott schuf am Anfang Adam und Eva, ist nach dem ersten Schöpfungsbericht restlos irrtümlich. Der erste Mensch ist als ein Einheitsmensch anzusehen, weil er das männliche und das weibliche Prinzip anlagemäßig i n s i c h getragen hat. Diese klare Tatsache verbietet die Annahme, der erste „Mensch“ sei geschlechtlich getrennt, oder halbgeschlechtlich, oder sogar als Mann-Weib im unnatürlichen Sinne ausgestattet gewesen. Wie will man von einer getrennten Geschlechtlichkeit beim ersten Menschen reden, wenn er in einer Person männlich und weiblich erschaffen worden war.* Der erste Mensch war nicht ein Mann, sondern ein „Mensch“, d. h. ein Einheitsmensch, männlich und weiblich, jedoch geschlechtlich passiv!
  2. Erst als der „Mensch“ im Herrschaftsgebiet der ganzen Erde seiner Bestimmung untreu zu werden begann und ins Paradies, d. h. in einen bewahrenden Garten gesetzt wurde (1Mo 2:16.17), ist a u s dem M e n s c h e n das W e i b erschaffen w o r d e n (1Mo 2:21.22). Dem Weibe gegenüber stand nunmehr der M a n n ; nicht mehr der „Mensch“. Hier erfolgte die Danebenstellung der ausgeprägten Geschlechtlichkeit. Hier begann die Laufbahn des Mannes und des Weibes. Aber auch da ist d e n M e n s c h e n die Geschlechtlichkeit in ihrer eigentlichen Auswirkung noch unbewusst geblieben, weil der Mann das Weib mit M ä n n i n benannte, und es war Fleisch von seinem Fleische sah. Das beweist, dass der Mann mehr die Naturgleichheit sah und weniger die Naturverschiedenheit. Ihm lag das Geschlechtsbewusstsein fern; wichtiger war ihm das Einheitsbewusstsein! Bewusstseinsmäßig stand der Mann dem Anfang näher als dem Fortgang. - Hier sind die Menschen zu vergleichen mit dem jungen Menschen vor der Pubertät.
  3. N a c h dem S ü n d e n f a l l geschah das Eigentümliche, dass Man und Weib mit den Namen Adam und Eva benannt wurden (1Mo 3:20.21). Adam bedeutet „irdisch, rot“. Darin liegt wohl der Begriff: Welt und Opfer, d. h. geopfert der Welt. Eva bedeutet „Lebengebende“. - Wenn man bedenkt, dass die Fortpflanzung des natürlichen und fleischlichen Lebens nach dem Sündenfall von allergrößter Bedeutung war, so begreift man ihre Namen.
* Weitere Ausführungen über die ganzen Schöpfungsverhältnisse des Menschen und der Menschen befinden sich in meiner Schrift: Christus im Alten Testament“.

Diese Namen beweisen, dass Adam und Eva erst nach dem Sündenfall sich ihrer Geschlechtlichkeit voll bewusst wurden. Denn Adam gab seinem Weibe den neuen Namen wohl in der Erkenntnis, dass sie nunmehr die Lebengebende werden muss!

Das Zeitalter der Sünde

Von da ab erlangt die geschlechtliche Bestimmung ihre Auswirkung. Von da ab, d. h. im Zeitalter der Sünde tritt das „für die Welt geopferte Leben“ durch die Lebengebende“ in die Erscheinung.

Diese von den Schöpfungsberichten ganz eindeutig herausgestellten Tatsachen lassen für das uns interessierende Eheproblem folgende drei Leitsätze zu:

a) Die Ehe ist vorsehungsmäßig vor dem Sündenfall eingesetzt und hat für die Überwindung des Falles die allergrößte Bedeutung. Ihr Bestand und ihre Gültigkeit erstreckt sich auf das Zeitalter der Sünde.
b) Die Ehe ist ein intimes Zusammenleben zwischen Mann und Weib. In der Ehe ersteht eine völlige Lebens-Einheit. Ohne die Lebenseinheit ist keine Ehe nicht möglich. „Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und sie werden sein ein Fleisch“ (1Mo 2:24).
c) Die Ehe hat den Zweck der Lebensfortpflanzung, die nur im Ganzeinsatz des Lebens erreichbar ist. Die Ehe trägt darum das Merkmal des Opfers.

Beim Nachdenken über diese Leitsätze ergeben sich folgende Erwägungen: Nur die auf die Sünde hinauslaufende Entwicklung des „Menschen“ hat die Ehe erforderlich gemacht. Des Urmenschen Entwicklung im Geist hätte jenes Ziel erreicht, das durch den Geistesmenschen Christus einst erreicht wird, nämlich den endgültigen Sieg des Geistes über das Fleisch. Jedoch durch die gegenteilige Entwicklung des ersten Menschen musste die Rettungsmöglichkeit im Fleisch erweitert werden, indem dem Leben im Fleisch ein Fortgang geschaffen wurde. Das geschah durch die Ehe. Gott hat sie darum in seiner weisen Vorsehung schon vor dem Sündenfall eingesetzt, damit sie nach dem Sündenfall ihren eigentlichen Zweck erfülle.

Der Zweck der Ehe

Der Zweck besteht darin, dass aus der Nachkommenschaft der erlösungsbedürftigen Menschen komme der „Mensch“ Jesus Christus, der die Erlösung endgültig vollführen kann. Nur im Fleisch konnte er dem Tode die Macht nehmen. Darum wurde ihm der Weg des Fleisches gegeben.

Darum ist das der natürlichen Ehe gegebene Kind eine „Gabe Gottes“ (Ps 127:3). Darum wird die Frau selig werden durch Kinderzeugen (1Tim 2:15). Darum sah die alttestamentliche Frau ihr höchstes Vorrecht in der Mutterschaft. Darum ist die Ehe ein Faktor von großer, heilsgeschichtlicher Bedeutung. Ehebruch ist in erster Linie ein schwerer Verstoß gegen das Heilsvorhaben Gottes.

Nach dem Sündenfall ergab die Ehe das praktische Ergebnis, indem durch sie in den Nachkommen das Leben fortgesetzt wurde. Zu beachten ist aber, dass das erst nach dem Sündenfall geschah. Die Sünde wirkte also auch auf die Ehe ein und hätte es bewerkstelligt, dass durch eine Entstellung des Ehebrauchs Gottes Plan vereitelt würde. Darum hat Gott der Ehe eine gewisse Zwangsläufigkeit auferlegt, indem er dem Weibe und dem Manne ein Verlangen zueinander gegeben hat. Somit ist die Sünde nicht in der Lage das Resultat der Ehe zu beseitigen. Der Zweck der Ehe (= Einheit) nämlich die Fortpflanzung des Lebens, wird erreicht trotz Einwirkung der Sünde.

Die Folgen der Sünde

Jedoch gibt sich die Sünde damit nicht zufrieden. Vermag sie die Folgen der Ehe nicht zu unterbinden, so versucht sie die Ehe sündig zu gestalten, d. h. irgendwie zu brechen, um dadurch zum Ziele zu kommen. Der Ehebruch ist der Sünde liebstes Unternehmen.

Die Sünde vollführt den Ehebruch in der verschiedensten Weise. Man ist wohl kaum in der Lage, alle Arten des Ehebruchs festzustellen. Es ist hier auch nicht angebracht, die vielen Methoden des Ehebruchs aufzuzählen. Eins sei nur gesagt, dass alles, aber auch alles, was den Zweck der Ehe entwürdigt und aufhebt, als Ehebruch zu bewerten ist.

Darum auch läuft alle Versündigung in der Ehe darauf hinaus, einerseits das in den Menschen von Gott gelegte „Verlangen“ satanisch zu entfesseln, und andererseits die Folgen des Ehelebens zu unterbinden. Die Sünde macht darum die natürlichen Triebe zuchtlos, und das Kind verhasst. Wahrhaftig, die Ehe ist zum Tummelplatz der hässlichsten Sünden geworden.

Zufolge dieser durch die Sünde eingebrochenen Verhältnisse gab Gott das Gebot: „Du sollst nicht ehebrechen“. Die Ehe ist die Lebens-Einheit zwischen Mann und Weib. Bei dieser Einheit geht es nicht in erster Linie um die menschliche Kameradschaft, Gesellschaft, fürsorgliche und leibende Betreuung, oder wie man diese Verbindung auch nennen mag; das sind Verbindungsarten zweiten Ranges. Es geht in der Ehe vorerst um die Einheit des Lebens, d. h. um das große Resultat, das aus dem Lebenszusammenschluss ersteht. Es geht um das Kind!

Bei dieser Lebenseinheit ist weiter zu berücksichtigen, dass durch sie die Nachkommenschaft nicht nur ermöglicht, sondern auch zweckmäßig gepflegt und gefördert wird. Die Erziehung der Nachkommen ist mindestens so wichtig, wenn nicht noch wichtiger als ihr Empfang. Dazu ist aber eine geordnete Ehe unerlässlich. Nachkommen empfangen ist auch außerehelich oder im Ehebruch möglich. Jedoch die Nachkommen im wahren Sinne erziehen, ist im Ehebruch oder auch außerehelich grundsätzlich nicht möglich. Wenn z. B. ein Volk die geordneten Eheverhältnisse verlassen würde, wäre allein im Blick auf die Erziehung ein Niedergang, oder sogar der Untergang des Volkes unvermeidlich. Die Wahrung der tadellosen Ehe ist von grundsätzlicher Bedeutung!

Dass im Blick auf die Lebenseinheit und Lebenszucht die Mehr- oder Vielehe restlos ungeeignet ist, ist selbstverständlich. Mehrehe ist keine Ehe, sondern Ehebruch und hat darum die entsprechenden Folgen zu tragen. Eine Mehrehe zerreißt die eigentliche Einheit, ist der größte Gegensatz der Einheit, nimmt der Nachkommenschaft die friedliche Auferbauung und kann darum nur gegen Gottes Willen sein.

Damit ist auch das verworrende Eheverhältnis, wie es im Alten Testament vielfach berichtet wird, geklärt. Widergöttlich ist alles, was über den Grundsinn und Grundstand der gottgesetzten Ehe, d. h. der Einheit zwischen Mann und Weib hinausgeht. Es hat darum auch Abraham seine Ehenöte schwer tragen müssen. David gings nicht anderes. Wir finden im alten Testament keinen Bericht, der die Mehrehe als segenbringend aufgewiesen hätte. Im Gegenteil, in jedem derartigen Fall ist die Unglückentwicklung offen dargestellt. Gott hat den Ehewirren jener Zeit nie zugestimmt, sondern sie bestenfalls zugelassen und geduldet*.

* Hoseas Ehe ist ebenfalls auf dieser Linie zu suchen. Die Untreue seines Weibes war zum Gleichnis der Untreue Israels gegenüber seinem Gott. - Auch das Sündhafte weiß Gott zur Lehre und Erziehung zu verwerten. Sündige Menschen werden durch sündige Erfahrungen belehrt.

Der Christusmaßstab

Gott hat alle Sünde zugelassen und geduldet, bis sin in Christus überwunden werden kann und wird. Christus ist das Maß seiner Zulassung und Duldung; - auch seiner Nichtduldung. Christus ist das Maß und der Inhalt der Gnade und Gerichte Gottes. In Christus ist alle Schuld der damaligen und heutigen Zeit gesühnt, sofern sie vor ihm erkannt und bekannt ist.

Dieser Christusmaßstab ist allerdings auf die Menschen des Alten Testamentes im Vollsinn noch nicht anzuwenden. Ihnen fehlte, ,wie schon mehrfach erwähnt, das Leben aus Christus, d. h. das geistliche Leben, das Wiedergeburtsleben! Sie lebten im „Fleisch“ und hatten darum das Gesetz Gottes nicht „ins Herz (= geistliches Leben) geschrieben“ erhalten, sondern ins irrende, sündige Fleisch. Darum das dem fleischlichen Menschen bestimmte Gebot: „Du sollst nicht ehebrechen“.**

**In der Schrift wird an vielen Stellen auch der Götzendienst als Hurerei (= Buhlen mit anderen Göttern) bezeichnet. Auf diese und andere wichtige Auslegungserweiterungen wird in dieser Abhandlung verzichtet, damit von der in den 10 Geboten aufgewiesenen Heilslinie nicht abgelenkt wird. Ausweitungen in der Schriftdeutung sind nötig, jedoch erst dann, wenn die Grundlinie klar erkannt ist. Andernfalls mehren die Ausweitungen zu sehr den Umfang der Darbietung und lenken dazu vom Kern der Sache ab.’'

Dem geistlichen Menschen ist die Ehe kein Problem, sondern ein gottgewolltes, beglückendes Lebensverhältnis! Der geistliche Mensch sieht in der Ehe den im Anfang zerstörten Zustand: Einheit! Er trägt das Ehe-Gebot als Lebens-Gebot in sich und stimmt dem voll zu, was Starke in seinem Kommentar sagt:

D i e s e s Gebot v e r b e u t:

1. Unkeuschheit.
a) im Herzen, unzüchtige Gedanken, und denselben nachzuhängen (Mt 5:28);
b) in Gebärden, leichtfertige Kleidung, unzüchtige Blicke, unkeusches Anlachen, Winken, Entblößen, Tanzen usw. (2Petr 2:14);
c) in Worten, unflätige Reden und Possen, Liebesgedichte, Buhlenliedeer (Eph 5:4);
d) in Tat, Ehebruch, Hurerei, Blutschande, viehische Unzucht, stumme Sünden, die Vielweiberei und das Konkubinat (1Mo 2:24), die willkürliche Ehescheidung und unrechtmäßige Enthaltsamkeit usw. (1Kor 6:9.10.15);
2. Gelegenheit dazu.
Müßiggang, Unmäßigkeit in Essen und Trinken, unzüchtige Gemälde, weltliche Lieder, böse Gesellschaft usw.

D i e s e s Gebot g e b e u t :

1. Keuschheit im Herzen, züchtige Gedanken, Begierden, in Gebärden, in Worten, in Werken.
a) im ledigen Stande (1Kor 6:9; 1Kor 10:8; Eph 5:3f.; Kol 3:5);
b) auch im Ehestande, den man in Gottesfurcht anfangen und keusch führen soll (Hebr 13:4; Hebr 5:3-5; Röm 13:13.14; 1Kor 7:3f.; 1Thes 4:3; Mt 5:32)
c) nicht weniger im Witwenstande;
2. Hilfsmittel dazu, als Gebet, Mäßigkeit, Wachsamkeit, Arbeit, Furcht Gottes, Umgang mit Frommen usw.“.

Die Ehescheidung

Erwähnt sei in diesem Zusammenhang auch die Ehescheidung. Sie ists grundsätzlich nicht möglich. Warum denn auch scheiden, wenn Mann und Weib zusammengehören? Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden. Gemeint ist hier nicht die formelle Scheidung, die eigentlich nur eine Bestätigung einer schon vorhandenen Scheidung ist, entweder durch Ehebruch oder sonstige Untreue. Gemeint ist hier die grundsätzliche Frage, ob Ehescheidungen statthaft ist. Das ist entschieden zu verneinen. Nur die Sünde trennt und zerschlägt eine Ehe. Dem Sündenwesen darf nie zugestimmt werden. Scheidung ist ein innerer Vollzug. Das ist wider die natürliche Ordnung und darum nicht statthaft.

Wenn Jesus die Ehescheidung im Falle eines tatsächlichen Ehebruches gestattet hat, so ist das keine Zustimmung zur Ehescheidung, sondern eine formelle Anerkennung des vorliegenden Ehebruchs. Sofern die Ehe gebrochen ist, ist sie wesensmäßig auch geschieden.

Erwägungen über notwendige Scheidungen sind unsachlich. Es gibt in der Welt unzählige Scheidungsgründe. Sie sind vom grundsätzlichen Standpunkt abzulehnen. Wenn er z. B. charakterlich, seelisch, geistig oder auch körperlich für die Ehe untauglich ist, sollte die Ehe nicht verlangen, viel weniger geehelicht werden. Weiß der andere Teil von diesen Mängeln und geht trotzdem die Ehe ein, dann soll er aufgrund seines Wissens auch hernach dazu stehen. Wer den Mut hat, bei offensichtlichen Übelständen die Verehelichung zu wagen, sollte beim Tragen der Übelstände denselben Wagemut aufbringen. Im übrigen ist es erwiesen, dass die meisten ehelichen Übelstände selbst bereitet sind. Solche Übelstände sind nie Grund zur Scheidung, sondern zur Besserung. Eine Ehescheidung wird auch in den seltensten Fällen die Übelstände beseitigen, meistens verschärfen. Dagegen der ehrliche Wille zur geheiligten Ehe vermag alles zu überwinden.

Allerdings gehört dazu geistliche Kraft. Sie wird da erreicht, wo der Geist Gottes wirksam sein kann. Da ist auch die Einsicht, dass das Eheleben ein Opferleben ist. Opferleben in vieler Hinsicht. Denn das Leben mit dem Ehegatten ist nur unter Einsatz des eigenen Lebens möglich. Ebenso ist auch die Nachkommenschaft nur unter Einsatz des Lebens erlangbar. Die Pflege und Förderung der Familie ist gleichfalls nur unter Opfer und Entsagung möglich. Alles ist mit Opfer, mit viel Opfer verbunden. Wer das Opfern erlernt hat, wird die Ehe nicht brechen können. Er wird eindringen in den Opfersinn, den Gott selbst hatte bei der Einsetzung der Ehe. Dieses Gottesopfer verherrlicht die Ehe und gibt ihr Werte für die Ewigkeit.

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