5Mo 25:2
Inhaltsverzeichnis
Grundtext
MAS 5Mo 25:2 וְהָיָה אִם־בִּן הַכֹּות הָרָשָׁע וְהִפִּילֹו הַשֹּׁפֵט וְהִכָּהוּ לְפָנָיו כְּדֵי רִשְׁעָתֹו בְּמִסְפָּֽר׃
Übersetzungen
SEP 5Mo 25:2 καὶ ἔσται ἐὰν ἄξιος ᾖ πληγῶν ὁ ἀσεβῶν καὶ καθιεῖς αὐτὸν ἔναντι τῶν κριτῶν καὶ μαστιγώσουσιν αὐτὸν ἐναντίον αὐτῶν κατὰ τὴν ἀσέβειαν αὐτοῦ ἀριθμῷ
ELB 5Mo 25:2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, dann soll der Richter ihn hinlegen und ihm in seiner Gegenwart nach der festgesetzten Zahl Schläge geben [lassen], seiner Schuld entsprechend.
ELO 5Mo 25:2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld.
LUO 5Mo 25:2 Und so der Gottlose +07563 Schläge +05221 (+08687) verdient hat +01121, soll ihn doch der Richter +08199 (+08802) heißen niederfallen +05307 (+08689), und man soll +04557 +00 ihm vor dem Richter +06440 eine Zahl +04557 Schläge +05221 (+08689) geben nach dem Maß +01767 seiner Missetat +07564.
SCH 5Mo 25:2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat.
PFL 5Mo 25:2 so geschieht es, wenn ein des Schlagens werter Sohn der Schuldige ist, so lässt ihn hinlegen und ihn schlagen vor seinem Angesicht der Richter, im Verhältnis zu seiner Schuld, mit einer (gewissen) Zahl.
TUR 5Mo 25:2 so soll, wenn der Schuldige mit Schlägen zu strafen ist, der Richter ihn hinlegen und in seiner Gegenwart schlagen lassen, seiner Schuld entsprechend, in (bestimmter) Zahl,
Vers davor: 5Mo 25:1 --- Vers danach: 5Mo 25:3
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