+1349

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Version vom 26. November 2010, 14:04 Uhr von DM (Diskussion | Beiträge) (Worterklärung)

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Worterklärung

1349 dike {dee'-kay}
Bedeutung:
Herkunft: Urspr. von +1166; aus d. W. deik- (zeigen, [mit d. Finger auf etw. hin]deuten; got.: anzeigen; dt.: zeihen); daher: Weisung geben, d. Weisung entsprechend, d. Richtung anzeigend, d. "Weiserin"); Subst. fem. (4) Gräz.: d. Göttin d. Rechts und d. Rache; d. Recht, d. Rechtspruch. Verurteilung; Brauch, Sitte, d. Rechtsstreit, d. Streitfall
Verwendung: I.) d. Strafe 1) d. Bestrafung, d. Ausführen einer Strafe, Strafe erleiden # Jude 1:7 2) d. Göttin d. Strafe; d. personifizierte gerechte Bestrafung # Ac 28:4

Wortfamilie (gemäss wok)

Rechtendes [DI ́KE]
Mit [DI ́KE] :2Thes 1:9: ist die zur Rechtsausübung nötige Rechtsgewalt gemeint, die dem Recht durch Zuerkennung von Rechtsansprüchen oder durch Ahndung von Rechts- bruch Raum verschafft. ELB und LUO übersetzen dashell. Wort frei mit Strafe.
hell. Wortfamilie von [DI ́KE] mit der Wurzel DIK:
[DIKÄ ́Oo] = Recht tun
[ÄKDIKÄ ́Oo] = herausrechten
[DI ́KE] = Rechtendes; e: Rechtsgewalt
[DI ́KAeOS] = gerecht (Adjektiv)
[DIKAe ́OoS] = gerecht, gerechterweise (Adverb)
[DIKAe ́OoSIS] = Rechtfertigung
[DIKASTE ́S] = Rechtsprechender
[DIKAe ́OoMA] = Rechtgemäßes
[DIKAeO ́Oo] = rechtfertigen, w: gerechtmachen
[DIKAeOKRISI ́A] = gerechtes Gerichthalten
[DIKAeOSY ́NE] = Gerechtigkeit, w: Gesamtgerechtes, Gesamtgerechtheit
Die hebr. Herkunft der hell. DIK-Wurzel ist sicher; sie findet sich in:
[ZaDI ́Q] = der Gerechte: Hes 33:13: gerecht: 2Sam 23:3:; Gerechtfertigter: Jes 60:21: Der Zischlaut am Anfang entfiel durch Aphäresis (siehe ML2 a.S.33). Siehe auch "gerecht" a.S.413. Den idg. Wurzeln dika, deiko Richtung und dik Anweisung wird von JuPo auch das hell. di,kh [DI ́KE] zugeordnet. Recht ist richtungweisend. Die Richtung wird vom Ziel bestimmt: ob eine Richtungsangabe richtig ist, hängt davon ab, ob sie zum Ziel führt. In dem Wort "richtig" vereinen sich recht und ausrichten. Auch von der Entstehung des Wortes di,kh [DI ́KE] her entstand der Richtungsbegriff aus dem Rechtsbegriff. Die DIK-Wurzel zeigt sich in dem hebr. Begriff [DN]:
[DaJa ́N] = Rechtswalter
[DIN] = Rechtsausübung, Rechtswalten
[DaN] = richten
Das ahd. zihan, zeihen anschuldigen ist Rechtsbegriff mit der Wurzel ZN, die aufgrund von ML10a (siehe a.S.37) dem hebr. [DN] entspricht. JuPo ordnet auch diese ahd. Wörter unter den genannten idg. Wurzeln ein. Eine große Rolle spielt hier das die Wur- zel DIK aufzeigende lat. dicere zeigen, weisen, Recht sprechen, das erst in zweiter Linie als sagen, sprechen übersetzt wird. Die Fremdwörter Edikt (anordnender amtlicher Erlass), Verdikt (Urteilsspruch), Syndi- kus (Rechtsbeistand) u.a. zeigen den Rechtscharakter der Wurzel DIK an, die vom Hebr. her längst vor dem hell. und lat. Gebrauch darin enthalten war.