5Mo 25:5
Inhaltsverzeichnis
Grundtext
MAS 5Mo 25:5 כִּֽי־יֵשְׁבוּ אַחִים יַחְדָּו וּמֵת אַחַד מֵהֶם וּבֵן אֵֽין־לֹו לֹֽא־תִהְיֶה אֵֽשֶׁת־הַמֵּת הַחוּצָה לְאִישׁ זָר יְבָמָהּ יָבֹא עָלֶיהָ וּלְקָחָהּ לֹו לְאִשָּׁה וְיִבְּמָֽהּ׃
Übersetzungen
SEP 5Mo 25:5 ἐὰν δὲ κατοικῶσιν ἀδελφοὶ ἐπὶ τὸ αὐτὸ καὶ ἀποθάνῃ εἷς ἐξ αὐτῶν σπέρμα δὲ μὴ ᾖ αὐτῷ οὐκ ἔσται ἡ γυνὴ τοῦ τεθνηκότος ἔξω ἀνδρὶ μὴ ἐγγίζοντι ὁ ἀδελφὸς τοῦ ἀνδρὸς αὐτῆς εἰσελεύσεται πρὸς αὐτὴν καὶ λήμψεται αὐτὴν ἑαυτῷ γυναῖκα καὶ συνοικήσει αὐτῇ
ELB 5Mo 25:5 Wenn Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, dann soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts einem fremden Mann angehören. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe vollziehen.
ELO 5Mo 25:5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.
LUO 5Mo 25:5 Wenn Brüder +0251 beieinander wohnen +03427 (+08799) +03162 und einer +0259 stirbt +04191 (+08804) ohne Kinder +01121, so soll des Verstorbenen +04191 (+08801) Weib +0802 nicht einen fremden +02114 (+08801) Mann +0376 draußen +02351 nehmen; sondern ihr Schwager +02993 soll sich zu ihr +0935 (+08799) tun +03947 (+08804) und sie zum Weibe nehmen +0802 und sie ehelichen +02992 (+08762).
SCH 5Mo 25:5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.
PFL 5Mo 25:5 Wenn wohnen werden Brüder beisammen und es stirbt einer von ihnen und einen Sohn hat er nicht, so wird das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes Weib werden; ihr Schwager wird kommen zu ihr und nimmt sie sich zum Weibe und erfüllt die Pflicht der Schwagerehe an ihr.
TUR 5Mo 25:5 Wenn Brüder beisammen wohnen und es stirbt einer von ihnen, und einen Sohn hat er nicht, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts, eines fremden Mannes Weib, werden; ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie sich zum Weib nehmen und die Schwagerpflicht an ihr üben.
Vers davor: 5Mo 25:4 --- Vers danach: 5Mo 25:6
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