Hes 46:17
Inhaltsverzeichnis
Grundtext
MAS Hes 46:17 וְכִֽי־יִתֵּן מַתָּנָה מִנַּחֲלָתֹו לְאַחַד מֵֽעֲבָדָיו וְהָיְתָה לֹּו עַד־שְׁנַת הַדְּרֹור וְשָׁבַת לַנָּשִׂיא אַךְ נַחֲלָתֹו בָּנָיו לָהֶם תִּהְיֶֽה׃
Übersetzungen
SEP Hes 46:17 ἐὰν δὲ δῷ δόμα ἑνὶ τῶν παίδων αὐτοῦ καὶ ἔσται αὐτῷ ἕως τοῦ ἔτους τῆς ἀφέσεως καὶ ἀποδώσει τῷ ἀφηγουμένῳ πλὴν τῆς κληρονομίας τῶν υἱῶν αὐτοῦ αὐτοῖς ἔσται
ELB Hes 46:17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbbesitz gibt, dann soll es dem bis zum Jahr der Freilassung gehören, soll dann aber wieder an den Fürsten kommen. Nur seinen Söhnen, ihnen soll es als sein Erbbesitz für immer gehören.
ELO Hes 46:17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbteil gibt, so soll es demselben bis zum Freijahre gehören, und dann wieder an den Fürsten kommen; es ist ja sein Erbteil: seinen Söhnen, ihnen soll es gehören.
LUO Hes 46:17 Wo er aber seiner Knechte +05650 einem +0259 von seinem Erbteil +05159 etwas +04979 schenkt +05414 (+08799), das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr +08141 +01865 und soll alsdann dem Fürsten +05387 wieder heimfallen +07725 (+08804); denn sein Teil +05159 soll allein auf seine Söhne +01121 erben.
SCH Hes 46:17 Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Freijahr gehören und alsdann wieder an den Fürsten zurückfallen. Nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz verbleiben.
TUR Hes 46:17 Wenn er aber von seinem Erbbesitz einem von seinen Knechten ein Geschenk gibt, so gehöre es dem bis zum Jahr der Freilassung und kehre dann zu dem Fürsten zurück. Jedoch das seinen Söhnen Vererbte sei ihnen zu eigen.
Vers davor: Hes 46:16 --- Vers danach: Hes 46:18
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