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Ein Urteil abgeben ([[Mt 7:2]]), auch urteilen ([[Lk 7:43]]) und damit beurteilen ([[Röm 14:5]]). Von [KATA KRI´NOo] verurteilen (wörtlich: heraburteilen) zu unterscheiden, jedoch mit diesem zu einer Wortfamilie gehörend. Die ELB gibt vorwiegend mit "richten" und "urteilen", aber auch mit 15 weiteren Übersetzungen wieder. | Ein Urteil abgeben ([[Mt 7:2]]), auch urteilen ([[Lk 7:43]]) und damit beurteilen ([[Röm 14:5]]). Von [KATA KRI´NOo] verurteilen (wörtlich: heraburteilen) zu unterscheiden, jedoch mit diesem zu einer Wortfamilie gehörend. Die ELB gibt vorwiegend mit "richten" und "urteilen", aber auch mit 15 weiteren Übersetzungen wieder. | ||
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Version vom 5. November 2012, 15:07 Uhr
Deutsche Erklärung
2919 κρίνω krino {kree'-no}
Bedeutung:
Herkunft: aus d. W. kri- (lat.: unterscheiden, sehen, wahrnehmen; Sieb); Vb. (114) Gräz.: scheiden, sichten (Weizen), (aus)sondern; Med.: etw. für sich auswählen, etw. deuten /a uslegen LXX: jmd. Recht verschaffen.
Verwendung:
I.) urteilen
- 1) unterscheiden, (ent)scheiden; daher: etw. auswählen, vorziehen, anerkennen # Röm 14:5
- 2) halten für ..., d. Meinung sein, urteilen, denken daß ..., etw. erklären für...,
- 3) etwas beschließen, sich etw. vornehmen, entscheiden
- 4) als jurist. t.t.: richten:
- 4a) urteilen
- 4b) ein richterliches Urteil verkünden / fällen
- 4c) (sich) vor Gericht streiten / diskutieren
- 4d) jmd. strafen, (ab)urteilen, verurteilen, verdammen,
- 4e) jmdn. schlecht machen, kritisieren
- 5) (wie in LXX): regieren, herrschen
DBR
Ein Urteil abgeben (Mt 7:2), auch urteilen (Lk 7:43) und damit beurteilen (Röm 14:5). Von [KATA KRI´NOo] verurteilen (wörtlich: heraburteilen) zu unterscheiden, jedoch mit diesem zu einer Wortfamilie gehörend. Die ELB gibt vorwiegend mit "richten" und "urteilen", aber auch mit 15 weiteren Übersetzungen wieder.