4Mo 15:29

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Grundtext

MAS 4Mo 15:29 הָֽאֶזְרָח בִּבְנֵי יִשְׂרָאֵל וְלַגֵּר הַגָּר בְּתֹוכָם תֹּורָה אַחַת יִהְיֶה לָכֶם לָעֹשֶׂה בִּשְׁגָגָֽה׃

Übersetzungen

SEP 4Mo 15:29 τῷ ἐγχωρίῳ ἐν υἱοῖς Ισραηλ καὶ τῷ προσηλύτῳ τῷ προσκειμένῳ ἐν αὐτοῖς νόμος εἷς ἔσται αὐτοῖς ὃς ἂν ποιήσῃ ἀκουσίως

ELB 4Mo 15:29 Für den Einheimischen unter den Söhnen Israel und für den Fremden, der in ihrer Mitte wohnt, sollt ihr ein und dasselbe Gesetz haben für den, der aus Versehen etwas tut.
ELO 4Mo 15:29 Für den Eingeborenen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, sollt ihr ein Gesetz haben, für den, der aus Versehen etwas tut.
LUO 4Mo 15:29 Und es soll ein +0259 Gesetz +08451 sein für die, so ein Versehen +07684 begehen +06213 (+08802), für den Einheimischen +0249 unter den Kindern +01121 Israel +03478 und für den Fremdling +01616, der unter +08432 ihnen wohnt +01481 (+08802).
SCH 4Mo 15:29 Es soll einerlei Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israel als auch für den Fremdling, der unter euch wohnt.
PFL 4Mo 15:29 Was den Einheimischen unter den Söhnen Israels betrifft und für den Fremdling, der in ihrer Mitte gastet: Einerlei Torah gelte auch für den, der versehentlich handelt.
TUR 4Mo 15:29 Für den Volksgeborenen unter den Kindern Jisrael und für den Fremdling, der unter ihnen weilt, eine Weisung gelte euch für den, der vergessentlich handelt.

Vers davor: 4Mo 15:28 --- Vers danach: 4Mo 15:30
Zur Kapitelebene 4Mo 15
Zum Kontext: 4Mo 15.

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