3Mo 5:24: Unterschied zwischen den Versionen
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[[SCH]] [[3Mo 5:24]] auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. <br /> | [[SCH]] [[3Mo 5:24]] auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. <br /> | ||
+ | [[PFL]] [[3Mo 5:24]] oder sei es von irgendetwas, worüber er fälschlich geschworen hat, er erstattet es in seiner vollen Hauptsumme und legt noch das Fünftel davon zu; dem es gehört, dem wird er es geben am Tag seines Schuldopfers. ([[3Mo 5:16]])<br /> | ||
+ | [[TUR]] [[3Mo 5:24]] oder irgendetwas, worüber er einen falschen Schwur geleistet hat; und er soll es in seinem vollen Wert bezahlen und ein Fünftel davon hinzufügen; dem es gehört, soll er es geben am Tag, da er schuldig wird.<br /> | ||
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Version vom 20. Februar 2017, 15:08 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Grundtext
MAS 3Mo 5:24 אֹו מִכֹּל אֲשֶׁר־יִשָּׁבַע עָלָיו לַשֶּׁקֶר וְשִׁלַּם אֹתֹו בְּרֹאשֹׁו וַחֲמִשִׁתָיו יֹסֵף עָלָיו לַאֲשֶׁר הוּא לֹו יִתְּנֶנּוּ בְּיֹום אַשְׁמָתֹֽו׃
Übersetzungen
SEP 3Mo 5:24 ἀπὸ παντὸς πράγματος οὗ ὤμοσεν περὶ αὐτοῦ ἀδίκως καὶ ἀποτείσει αὐτὸ τὸ κεφάλαιον καὶ τὸ πέμπτον προσθήσει ἐπ᾽ αὐτό τίνος ἐστίν αὐτῷ ἀποδώσει ᾗ ἡμέρᾳ ἐλεγχθῇ
ELB 3Mo 5:24 oder etwas von all dem, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und ein Fünftel davon noch hinzufügen. Wem es gehört, dem soll er es geben am Tag seines Schuldopfers.
ELO 3Mo 5:24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tage seines Schuldopfers.
LUO 3Mo 5:24 oder worüber er den falschen +08267 Eid getan hat +07650 (+08735); das soll er alles ganz +07218 wiedergeben +07999 (+08765), dazu den fünften Teil +02549 darüber geben +03254 (+08686) dem, des es gewesen ist +05414 (+08799), des Tages +03117, wenn er sein Schuldopfer gibt +0819.
SCH 3Mo 5:24 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet.
PFL 3Mo 5:24 oder sei es von irgendetwas, worüber er fälschlich geschworen hat, er erstattet es in seiner vollen Hauptsumme und legt noch das Fünftel davon zu; dem es gehört, dem wird er es geben am Tag seines Schuldopfers. (3Mo 5:16)
TUR 3Mo 5:24 oder irgendetwas, worüber er einen falschen Schwur geleistet hat; und er soll es in seinem vollen Wert bezahlen und ein Fünftel davon hinzufügen; dem es gehört, soll er es geben am Tag, da er schuldig wird.
Vers davor: 3Mo 5:23 --- Vers danach: 3Mo 5:25
Zur Kapitelebene 3Mo 5
Zum Kontext: 3Mo 5.