4Mo 31:19
Inhaltsverzeichnis
Grundtext
MAS 4Mo 31:19 וְאַתֶּם חֲנוּ מִחוּץ לַֽמַּחֲנֶה שִׁבְעַת יָמִים כֹּל הֹרֵג נֶפֶשׁ וְכֹל נֹגֵעַ בֶּֽחָלָל תִּֽתְחַטְּאוּ בַּיֹּום הַשְּׁלִישִׁי וּבַיֹּום הַשְּׁבִיעִי אַתֶּם וּשְׁבִיכֶֽם׃
Übersetzungen
SEP 4Mo 31:19 καὶ ὑμεῖς παρεμβάλετε ἔξω τῆς παρεμβολῆς ἑπτὰ ἡμέρας πᾶς ὁ ἀνελὼν καὶ ὁ ἁπτόμενος τοῦ τετρωμένου ἁγνισθήσεται τῇ ἡμέρᾳ τῇ τρίτῃ καὶ τῇ ἡμέρᾳ τῇ ἑβδόμῃ ὑμεῖς καὶ ἡ αἰχμαλωσία ὑμῶν
ELB 4Mo 31:19 Ihr aber lagert sieben Tage außerhalb des Lagers! Jeder, der einen Menschen umgebracht, und jeder, der einen Erschlagenen berührt hat: ihr sollt euch entsündigen am dritten Tag und am siebten Tag, ihr und eure Gefangenen.
ELO 4Mo 31:19 Ihr aber lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage; ein jeder, der einen Menschen getötet, und ein jeder, der einen Erschlagenen angerührt hat, ihr sollt euch entsündigen am dritten Tage und am siebten Tage, ihr und eure Gefangenen.
LUO 4Mo 31:19 Und lagert euch +02583 (+08798) draußen +02351 vor dem Lager +04264 sieben +07651 Tage +03117, alle, die jemand +05315 erwürgt +02026 (+08802) oder Erschlagene +02491 angerührt haben +05060 (+08802), daß ihr euch entsündigt +02398 (+08691) am dritten +07992 und am siebenten +07637 Tage +03117, samt denen, die ihr gefangen genommen habt +07628.
SCH 4Mo 31:19 Und lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage lang, ihr alle, die ihr jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt habt, und entsündigt euch am dritten und siebenten Tage, samt denen, welche ihr gefangen genommen habt.
PFL 4Mo 31:19 Ihr aber lagert euch außerhalb des Lagers eine Siebenzahl von Tagen, jeder, der eine Seele getötet und jeder, der einen Erschlagenen angerührt hat, ihr werdet euch entsündigen am 3. und am 7. Tage, ihr und eure Gefangenen.
TUR 4Mo 31:19 Ihr aber lagert sieben Tage außerhalb des Lagers, jeder, der einen Menschen erschlagen oder einen Erschlagenen berührt hat; ihr sollt euch entsündigen am dritten Tag und am siebten Tag, ihr sowie eure Gefangenen,
Vers davor: 4Mo 31:18 --- Vers danach: 4Mo 31:20
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