3Mo 25:33
Inhaltsverzeichnis
Grundtext
MAS 3Mo 25:33 וַאֲשֶׁר יִגְאַל מִן־הַלְוִיִּם וְיָצָא מִמְכַּר־בַּיִת וְעִיר אֲחֻזָּתֹו בַּיֹּבֵל כִּי בָתֵּי עָרֵי הַלְוִיִּם הִוא אֲחֻזָּתָם בְּתֹוךְ בְּנֵי יִשְׂרָאֵֽל׃
Übersetzungen
SEP 3Mo 25:33 καὶ ὃς ἂν λυτρωσάμενος παρὰ τῶν Λευιτῶν καὶ ἐξελεύσεται ἡ διάπρασις αὐτῶν οἰκιῶν πόλεως κατασχέσεως αὐτῶν ἐν τῇ ἀφέσει ὅτι οἰκίαι τῶν πόλεων τῶν Λευιτῶν κατάσχεσις αὐτῶν ἐν μέσῳ υἱῶν Ισραηλ
ELB 3Mo 25:33 und zwar so: Einer von den Leviten mag es einlösen, oder das vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im Jobeljahr frei ausgehen. Denn die Häuser der Levitenstädte sind ihr Eigentum unter den Söhnen Israel.
ELO 3Mo 25:33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
LUO 3Mo 25:33 Wer etwas von den Leviten +03881 löst +01350 (+08799), der soll's verlassen +03318 (+08804) im Halljahr +03104, es sei Haus +01004 oder Stadt +05892, das er besessen hat +0272; denn die Häuser +01004 in den Städten +05892 der Leviten +03881 sind ihre Habe +0272 unter +08432 den Kindern +01121 Israel +03478.
SCH 3Mo 25:33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;
PFL 3Mo 25:33 Und wer von den Leviten es einlösen wird, ablaufen wird der Verkauf des Hauses und der Stadt seiner Besitzergreifung im Jobeljahr; denn die Häuser in den Städten der Leviten – das ist ihr Besitz inmitten der Söhne Israels.
TUR 3Mo 25:33 Und wenn wer von den Lewiten es einlöst, so wird das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitztums im Jobel frei denn die Häuser der Städte der Lewiten, das ist ihr Besitztum unter den Kinder Jisrael.
Vers davor: 3Mo 25:32 --- Vers danach: 3Mo 25:34
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