2Mo 22:8

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Grundtext

MAS 2Mo 22:8 עַֽל־כָּל־דְּבַר־פֶּשַׁע עַל־שֹׁור עַל־חֲמֹור עַל־שֶׂה עַל־שַׂלְמָה עַל־כָּל־אֲבֵדָה אֲשֶׁר יֹאמַר כִּי־הוּא זֶה עַד הָֽאֱלֹהִים יָבֹא דְּבַר־שְׁנֵיהֶם אֲשֶׁר יַרְשִׁיעֻן אֱלֹהִים יְשַׁלֵּם שְׁנַיִם לְרֵעֵֽהוּ׃ ס

Übersetzungen

SEP 2Mo 22:8 κατὰ πᾶν ῥητὸν ἀδίκημα περί τε μόσχου καὶ ὑποζυγίου καὶ προβάτου καὶ ἱματίου καὶ πάσης ἀπωλείας τῆς ἐγκαλουμένης ὅ τι οὖν ἂν ᾖ ἐνώπιον τοῦ θεοῦ ἐλεύσεται ἡ κρίσις ἀμφοτέρων καὶ ὁ ἁλοὺς διὰ τοῦ

ELB 2Mo 22:8 Bei jedem Fall von Veruntreuung an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
ELO 2Mo 22:8 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -
LUO 2Mo 22:8 Wo einer den andern beschuldigt +0559 (+08799) um irgend ein +01697 Unrecht +06588, es sei um Ochsen +07794 oder Esel +02543 oder Schaf +07716 oder Kleider +08008 oder allerlei, das verloren ist +09, so soll beider +08147 Sache +01697 vor die "Götter +0430" kommen +0935 (+08799). Welchen die "Götter +0430" verdammen +07561 (+08686), der soll's zwiefältig +08147 seinem Nächsten +07453 wiedergeben +07999 (+08762).
SCH 2Mo 22:8 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.
KAT 2Mo 22:8 In jedem Fall von Übertretung, handle es sich um ein Rind, einen Esel, ein Lamm, ein Gewand oder irgend etwas Verlorenes, von dem einer behauptet, dass dies sein sei, soll ihrer beider Wort vor die Schiedsrichter kommen. Wen die Schiedsrichter verurteilen, der soll seinem Nächsten doppelt ersetzen.
PFL 2Mo 22:8 Bei jedem Frevelwort und jeder Frevelsache bezüglich eines Ochsen, Esels, Lamms, Kleides oder sonst eines verlorenen Gegenstandes, wovon der Zeuge sagt, dass es dies sei, - vor die Elohim, - der bezahle das Doppelte seinem Nächsten.
TUR 2Mo 22:8 Bei jeder Veruntreuung, an Ochs, Esel, Schaf oder Kleidung, bei jedem verlorenen Gegenstand, wo er behauptet dass es die sei, soll beider Sache vor Gott kommen; wen Gott für schuldig erklärt, der soll es seinem Nächsten zweifach bezahlen.

Vers davor: 2Mo 22:7 --- Vers danach: 2Mo 22:9
Zur Kapitelebene 2Mo 22
Zum Kontext: 2Mo 22.

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