Wortfamilie +1349

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Wortfamilie (gemäss wok)

Rechtendes [DI ́KE]
Mit [DI ́KE] :2Thes 1:9: ist die zur Rechtsausübung nötige Rechtsgewalt gemeint, die dem Recht durch Zuerkennung von Rechtsansprüchen oder durch Ahndung von Rechts- bruch Raum verschafft. ELB und LUO übersetzen dashell. Wort frei mit Strafe.
hell. Wortfamilie von [DI ́KE] mit der Wurzel DIK:
[DIKÄ ́Oo] = Recht tun
[ÄKDIKÄ ́Oo] = herausrechten
[DI ́KE] = Rechtendes; e: Rechtsgewalt (Dikē)
[DI ́KAeOS] = gerecht (Adjektiv)
[DIKAe ́OoS] = gerecht, gerechterweise (Adverb)
[DIKAe ́OoSIS] = Rechtfertigung
[DIKASTE ́S] = Rechtsprechender
[DIKAe ́OoMA] = Rechtgemäßes
[DIKAeO ́Oo] = rechtfertigen, w: gerechtmachen
[DIKAeOKRISI ́A] = gerechtes Gerichthalten
[DIKAeOSY ́NE] = Gerechtigkeit, w: Gesamtgerechtes, Gesamtgerechtheit
Die hebr. Herkunft der hell. DIK-Wurzel ist sicher; sie findet sich in:
[ZaDI ́Q] = der Gerechte: Hes 33:13: gerecht: 2Sam 23:3:; Gerechtfertigter: Jes 60:21: Der Zischlaut am Anfang entfiel durch Aphäresis (siehe ML2 a.S.33). Siehe auch "gerecht" a.S.413. Den idg. Wurzeln dika, deiko Richtung und dik Anweisung wird von JuPo auch das hell. di,kh [DI ́KE] zugeordnet. Recht ist richtungweisend. Die Richtung wird vom Ziel bestimmt: ob eine Richtungsangabe richtig ist, hängt davon ab, ob sie zum Ziel führt. In dem Wort "richtig" vereinen sich recht und ausrichten. Auch von der Entstehung des Wortes di,kh [DI ́KE] her entstand der Richtungsbegriff aus dem Rechtsbegriff. Die DIK-Wurzel zeigt sich in dem hebr. Begriff [DN]:
[DaJa ́N] = Rechtswalter
[DIN] = Rechtsausübung, Rechtswalten
[DaN] = richten
Das ahd. zihan, zeihen anschuldigen ist Rechtsbegriff mit der Wurzel ZN, die aufgrund von ML10a (siehe a.S.37) dem hebr. [DN] entspricht. JuPo ordnet auch diese ahd. Wörter unter den genannten idg. Wurzeln ein. Eine große Rolle spielt hier das die Wurzel DIK aufzeigende lat. dicere zeigen, weisen, Recht sprechen, das erst in zweiter Linie als sagen, sprechen übersetzt wird. Die Fremdwörter Edikt (anordnender amtlicher Erlass), Verdikt (Urteilsspruch), Syndikus (Rechtsbeistand) u.a. zeigen den Rechtscharakter der Wurzel DIK an, die vom Hebr. her längst vor dem hell. und lat. Gebrauch darin enthalten war.