Esr 10:8

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Grundtext

MAS Esr 10:8 וְכֹל אֲשֶׁר לֹֽא־יָבֹוא לִשְׁלֹשֶׁת הַיָּמִים כַּעֲצַת הַשָּׂרִים וְהַזְּקֵנִים יָחֳרַם כָּל־רְכוּשֹׁו וְהוּא יִבָּדֵל מִקְּהַל הַגֹּולָֽה׃ ס

Übersetzungen

SEP Esr 10:8 καὶ πᾶς ὃς ἂν μὴ ἔλθῃ εἰς τρεῖς ἡμέρας ὡς ἡ βουλὴ τῶν ἀρχόντων καὶ τῶν πρεσβυτέρων ἀναθεματισθήσεται πᾶσα ἡ ὕπαρξις αὐτοῦ καὶ αὐτὸς διασταλήσεται ἀπὸ ἐκκλησίας τῆς ἀποικίας

ELB Esr 10:8 Und jeden, der nicht innerhalb von drei Tagen gemäß dem Beschluß der Obersten und Ältesten käme, dessen ganze Habe sollte mit dem Bann belegt werden, und er selbst sollte aus der Versammlung der Weggeführten ausgeschlossen werden.
ELO Esr 10:8 Und wer irgend binnen drei Tagen nicht käme, nach dem Rate der Obersten und Ältesten, dessen ganze Habe sollte verbannt, und er selbst aus der Versammlung der Weggeführten ausgeschlossen werden.
LUO Esr 10:8 Und +03605 welcher +0834 nicht käme +0935 (+08799) in drei +07969 Tagen +03117 nach dem Rat +06098 der Obersten +08269 und Ältesten +02205, des Habe +07399 sollte +02763 +00 alle +03605 verbannt sein +02763 (+08714) und er +01931 abgesondert +0914 (+08735) von +04480 der Gemeinde +06951 der Gefangenen +01473.
SCH Esr 10:8 und wer innert drei Tagen gemäß dem Rat der Obersten und Ältesten nicht kommen würde, dessen ganze Habe solle mit dem Bann belegt und er selbst aus der Gemeinde der aus der Gefangenschaft [Zurückgekehrten] ausgeschlossen werden.
TUR Esr 10:8 Und jeder, der nicht binnen drei Tagen käme gemäß dem Beschluss der Obersten und Ältesten, dessen ganze Habe solle gebannt und er selbst aus der Volksschar der Deportierten ausgeschlossen werden.

Vers davor: Esr 10:7 --- Vers danach: Esr 10:9
Zur Kapitelebene Esr 10
Zum Kontext: Esr 10.

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