Sündenbekenntnis oder Verhärtung? II - Spr 28:13-14 - Spr 29:1

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aus WJS: "Das Buch der Sprüche - die Unterweisung des Vaters" (ausgelegt in 366 Tageslesungen)
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328. Sündenbekenntnis oder Verhärtung? II - Spr 28:13-14 - Spr 29:1

Auch Spr 29:1 warnt vor Herzenshärtigkeit und Halsstarrigkeit:

Ein Mann, der oft zurechtgewiesen, den Nacken verhärtet, wird plötzlich zerschmettert werden ohne Heilung!

Dies verdeutlicht uns die Bibel am Pharao des Auszuges Israels aus Ägypten, der zunächst selbst sein Herz verstockte, ehe dann schließlich auch Gott ihn verstockte, ehe dann schließlich auch Gott ihn verstockte und verhärtete und ihn ins Gericht dahin gab (2Mo 8:15+19+32 - 2Mo 9:12).

"Nach deiner Störrigkeit und deinem unbußfertigen Herzen häufst du dir selbst Zorn auf am Tage des Zorns und der Offenbarung des gerechten Gerichtes Gottes..." sagt Paulus in Röm 2:5. Wer sich in dieser Weise verhärtet - gegen Gottes Wort, gegen Seine Stimme im Gewissen und gegen den Zuspruch von Lehrern und Hirten der Gemeinde - rennt schließlich ins Verderben, wie es uns auch Spr 17:20 vor Augen führt: "Wer schlangenkrummen Herzens ist, wird das Gute nicht finden; und wer sich mit seiner Zunge windet, wird ins Unglück fallen!" Wir aber wollen mit Ps 119:161-162 bekennen"... Vor Deinem Wort hat mein Herz sich gefürchtet. Ich freue mich über Dein Wort wie einer, der große Beute findet!"

Ein Mensch, belastet mit dem Blute einer Seele, flieht bis zur Grube: man unterstütze ihn nicht!

Die Flucht von Ort zu Ort - belastet (E) geängstigt (DEL) erpresst (BA) durch Blutschuld - war in Israel die Flucht vor dem "Bluträcher". Niemand war berechtigt, den Mörder zu unterstützen und ihn vor dem Bluträcher in Schutz zu nehmen! Doch wurde die geplante Mordtat ausdrücklich unterschieden von einem unglückseligen, ungewollten Totschlag, etwa durch einen Unfall beim Bäumefällen. Für den "Totschläger" wider Willen gab es die Bergung in einer "Zufluchtsstadt", wo er sicher vor jeder Verfolgung war; ja nach dem Tode des amtierenden Hohenpriesters durfte er in sein früheres Eigentum zurückkehren.

In Israel gab es sechs solcher levitischer Zufluchtsstädte. - Auch das NT kennt den Unterschied zwischen Schwachheitssünde (1Jo 1:6) und willentlicher, geplanter, vorsätzlicher Sünde. Wer "den Sohn Gottes mit Füßen tritt", "das Blut des Bundes für gemein erachtet" und "den Geist der Gnade lästert", für den gibt es nur noch ein gewisses, furchtvolles Erwarten des Gerichts (Hebr 10:26-30). So ist die vom Apostel Johannes erwähnte "Sünde zum Tode", für deren Täter wir nicht einmal im Gebet eintreten sollen, keine "besonderes schwere Sünde, die sich von einer leichteren abhebt", sondern willentlicher Abfall, der "zum Tode" führt, wie bei dem Blutschänder von Korinth", dieser wurde dem Satan übergeben zum Verderben des Fleisches, damit am Tage des Herrn Jesus sein Geist gerettet würde (1Kor 5:3-5). Satan aber ist "der Bluträcher" im Gerichtsvollzug Gottes (s. 1Jo 5:16-17). Der mit Blutschuld Beladene, Geängstigte, Belastete flieht bis zur Grube des Todes; er soll keine Unterstützung erfahren, die dem Mitleid entspringt. Warum? Gnade kann nicht eher erfolgen, als der göttlichen Gerechtigkeit Geltung verschafft worden ist.

Oftmals sind auch wir - wenn auch ohne wissentliche und vorsätzlich Sünde - mit vielerlei Sünde, die aus der Schwachheit unseres Fleisches geboren sind, auf der Flucht vor Gott. Möchte diese - wie beim verlorenen Sohn - durch eine echte Umkehr zur Zuflucht bei Gott werden, so dass wir in Christus, unserer "Zufluchtsstadt", geborgen sind!.


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329. Vertrauen oder Habgier - Spr 28:24-26