Hes 48:21

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Grundtext

MAS Hes 48:21 וְהַנֹּותָר לַנָּשִׂיא מִזֶּה וּמִזֶּה לִתְרֽוּמַת־הַקֹּדֶשׁ וְלַאֲחֻזַּת הָעִיר אֶל־פְּנֵי חֲמִשָּׁה וְעֶשְׂרִים אֶלֶף תְּרוּמָה עַד־גְּבוּל קָדִימָה וְיָמָּה עַל־פְּנֵי חֲמִשָּׁה וְעֶשְׂרִים אֶלֶף עַל־גְּבוּל יָמָּה לְעֻמַּת חֲלָקִים לַנָּשִׂיא וְהָֽיְתָה תְּרוּמַת הַקֹּדֶשׁ וּמִקְדַּשׁ הַבַּיִת בתוכה

Übersetzungen

SEP Hes 48:21 τὸ δὲ περισσὸν τῷ ἀφηγουμένῳ ἐκ τούτου καὶ ἐκ τούτου ἀπὸ τῶν ἀπαρχῶν τοῦ ἁγίου καὶ εἰς τὴν κατάσχεσιν τῆς πόλεως ἐπὶ πέντε καὶ εἴκοσι χιλιάδας μῆκος ἕως τῶν ὁρίων τῶν πρὸς ἀνατολὰς καὶ πρὸς θάλασσαν ἐπὶ πέντε καὶ εἴκοσι χιλιάδας ἕως τῶν ὁρίων τῶν πρὸς θάλασσαν ἐχόμενα τῶν μερίδων τοῦ ἀφηγουμένου καὶ ἔσται ἡ ἀπαρχὴ τῶν ἁγίων καὶ τὸ ἁγίασμα τοῦ οἴκου ἐν μέσῳ αὐτῆς

ELB Hes 48:21 Und was übrig bleibt, soll dem Fürsten gehören: Das Gebiet auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und nach Westen längs der 25000 Ellen zur Westgrenze hin, soll entsprechend den Stammes-Anteilen dem Fürsten gehören. Und die heilige Weihegabe und das Heiligtum des Hauses soll in seiner Mitte sein.
ELO Hes 48:21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der fünfundzwanzigtausend, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
LUO Hes 48:21 Was aber noch übrig +03498 (+08737) ist auf beiden Seiten +05387 neben dem abgesonderten heiligen +06944 Teil +08641 und neben +06440 der Stadt +05892 Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend +0505 +06242 +02568 Ruten gegen Morgen +06921 und gegen Abend +01366 +03220 neben +05980 den Teilen +02506 +08641 der Stämme, das soll alles dem Fürsten +05387 gehören. Aber der abgesonderte +06944 Teil +08641 und das Haus +01004 des Heiligtums +04720 soll mitteninnen +08432 sein.
SCH Hes 48:21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
TUR Hes 48:21 Der Rest aber gehöre dem Fürsten, hüben und drüben von der heiligen Hebegabe und dem Besitztum der Stadt, längs den fünfundzwanzigtausend der Hebegabe bis zur Grenze gegen Osten; und westlich, längs den fünfundzwanzigtausend bis zur Grenze im Westen, den Abteilen (der Stadt) gleichlaufend, gehöre dem Fürsten, und es sei die heilige Hebegabe und das Heiligtumshaus mitten darin.

Vers davor: Hes 48:20 --- Vers danach: Hes 48:22
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