5Mo 2:19
Inhaltsverzeichnis
Grundtext
MAS 5Mo 2:19 וְקָרַבְתָּ מוּל בְּנֵי עַמֹּון אַל־תְּצֻרֵם וְאַל־תִּתְגָּר בָּם כִּי לֹֽא־אֶתֵּן מֵאֶרֶץ בְּנֵי־עַמֹּון לְךָ יְרֻשָּׁה כִּי לִבְנֵי־לֹוט נְתַתִּיהָ יְרֻשָּֽׁה׃
Übersetzungen
SEP 5Mo 2:19 καὶ προσάξετε ἐγγὺς υἱῶν Αμμαν μὴ ἐχθραίνετε αὐτοῖς καὶ μὴ συνάψητε αὐτοῖς εἰς πόλεμον οὐ γὰρ μὴ δῶ ἀπὸ τῆς γῆς υἱῶν Αμμαν σοὶ ἐν κλήρῳ ὅτι τοῖς υἱοῖς Λωτ δέδωκα αὐτὴν ἐν κλήρῳ
ELB 5Mo 2:19 und dich den Söhnen Ammon nähern, bis du ihrer Grenze gegenüberstehst. Du sollst sie nicht befehden und dich nicht in Streit mit ihnen einlassen, denn ich werde dir von dem Land der Söhne Ammon keinen Besitz geben! Denn ich habe es den Söhnen Lot zum Besitz gegeben. -
ELO 5Mo 2:19 und dich nähern gegenüber den Kindern Ammon; du sollst sie nicht befeinden und dich nicht in Streit mit ihnen einlassen, denn ich werde dir von dem Lande der Kinder Ammon kein Besitztum geben; denn ich habe es den Kindern Lot als Besitztum gegeben. -
LUO 5Mo 2:19 und wirst nahe kommen +07126 (+08804) gegen +04136 die Kinder +01121 Ammon +05983. Denen +01624 +00 sollst du nicht +01624 (+08691) Schaden +06696 (+08799) tun noch sie bekriegen; denn ich will dir des Landes +0776 der Kinder +01121 Ammon +05983 nichts zu besitzen +03425 geben +05414 (+08799); denn ich habe es den Kindern +01121 Lot +03876 zu besitzen +03425 gegeben +05414 (+08804).
SCH 5Mo 2:19 und wirst nahe zu den Kindern Ammon kommen; die sollst du nicht befehden, noch bekriegen, denn ich will dir von dem Lande der Kinder Ammon nichts zu besitzen geben; denn ich habe es den Kindern Lot zu besitzen gegeben.
PFL 5Mo 2:19 und nahest dich vorn den Söhnen Ammons; nimmer wirst du feindlich sie bedrängen und nimmer dich in Krieg einlassen mit ihnen; denn nichts werde Ich geben vom Lande der Söhne Ammons dir als Erbbesitz; denn den Söhnen Lots gab Ich es als Erbbesitz.
TUR 5Mo 2:19 und näherst dich den Söhnen Ammons; bedränge sie nicht und fordere sie nicht heraus! Denn ich werde dir vom Land der Söhne Ammons nicht Erbbesitz geben, denn den Söhnen Lots habe ich es zum Erbbesitz gegeben.
Vers davor: 5Mo 2:18 --- Vers danach: 5Mo 2:20
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