Hes 45:7

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Grundtext

MAS Hes 45:7 וְלַנָּשִׂיא מִזֶּה וּמִזֶּה לִתְרוּמַת הַקֹּדֶשׁ וְלַאֲחֻזַּת הָעִיר אֶל־פְּנֵי תְרֽוּמַת־הַקֹּדֶשׁ וְאֶל־פְּנֵי אֲחֻזַּת הָעִיר מִפְּאַת־יָם יָמָּה וּמִפְּאַת־קֵדְמָה קָדִימָה וְאֹרֶךְ לְעֻמֹּות אַחַד הַחֲלָקִים מִגְּבוּל יָם אֶל־גְּבוּל קָדִֽימָה׃

Übersetzungen

SEP Hes 45:7 καὶ τῷ ἡγουμένῳ ἐκ τούτου καὶ ἀπὸ τούτου εἰς τὰς ἀπαρχὰς τῶν ἁγίων εἰς κατάσχεσιν τῆς πόλεως κατὰ πρόσωπον τῶν ἀπαρχῶν τῶν ἁγίων καὶ κατὰ πρόσωπον τῆς κατασχέσεως τῆς πόλεως τὰ πρὸς θάλασσαν καὶ ἀπὸ τῶν πρὸς θάλασσαν πρὸς ἀνατολάς καὶ τὸ μῆκος ὡς μία τῶν μερίδων ἀπὸ τῶν ὁρίων τῶν πρὸς θάλασσαν καὶ τὸ μῆκος ἐπὶ τὰ ὅρια τὰ πρὸς ἀνατολὰς τῆς γῆς

ELB Hes 45:7 Und dem Fürsten sollt ihr Land geben auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihgabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der heiligen Weihgabe und längs des Grundbesitzes der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend eines der Stammes-Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
ELO Hes 45:7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
LUO Hes 45:7 Dem Fürsten +05387 aber sollt ihr auch einen Platz +08641 geben zu beiden Seiten +06944, neben +06440 dem geheiligten +06944 Lande +08641 und neben dem Platz +0272 der Stadt +05892, und +06440 soll der Platz +03220 +06285 gegen Abend +03220 und +06924 +06285 gegen Morgen +06921 so weit +0753 reichen +05980 als +0259 die Teile +02506 der +03220 Stämme +01366 +06921 +01366.
SCH Hes 45:7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze.
TUR Hes 45:7 Und für den Fürsten: Hüben und drüben von der Hebegabe des Heiligtums und des Besitztums der Stadt, auf der Westseite westwärts und auf der Ostseite ostwärts, und an Länge gleichlaufend mit einem der Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze;

Vers davor: Hes 45:6 --- Vers danach: Hes 45:8
Zur Kapitelebene Hes 45
Zum Kontext: Hes 45.

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