Das Schuldopfer - 3Mo 5

Aus Bibelwissen
Wechseln zu: Navigation, Suche

aus dem Buch von Andrew Jukes - Die Opfergesetze nach 3Mo 1-7

1. Teil: a) Das Schuldopfer - 3Mo 5
2. Teil b) Die Vielfalt des Schuldopfers


Das Schuldopfer - 3Mo 5

Brandopferaltar 720x540.png
Wir kommen nunmehr zur Betrachtung des Schuldopfers. So verwandt es auch im Allgemeinen mit dem Sündopfer ist, so gibt es doch auch in einigen Einzelheiten stark hervortretende Unterscheidungspunkte zwischen beiden. Diese Einzelheit sind scharf gekennzeichnet und sehr lehrreich. Das Verständnis derselben wird uns jene Seite des Opfers Christi klarmachen, die uns in dem Schuldopfer vorgebildet ist. Betrachten wir nun dieses Opfer erstens in seinen Unterschieden zu anderen Opfern, dann in seinen Mannigfaltigkeiten. Im ersten Teil wird uns die bestimmte Seite des Werkes Christi gezeigt, welche wir aus diesem Opfer verstehen lernen sollen; der zweite Teil belehrt uns über die verschiedenen Erkenntnisgrade, die man von diesem einen Gegenstand haben kann.

I. Unterschiede zu den anderen Opfern

Wir betrachten erstens also das Unterscheidende dieses Opfers von anderen Opfern und finden vier Punkte. Der erste bezieht sich auf den Unterschied zwischen dem Schuldopfer und den Opfern, die Jehova "zum süßen Geruch" waren. Der zweite bezieht sich auf den allgemeinen Unterschied, der zwischen dem Sünd- und Schuldopfer besteht. Die beiden letzten Punkte sind bestimmter; sie hängen mit den verschiedenen Einzelheiten zusammen, welche aus dem Unterschied zwischen Sünde und Schuld hervorgehen.

1. Nicht zum süßem Geruch

Ich brauche hier den ersten Punkt nicht weiter auszuführen, da wir uns so oft über das ausgesprochen haben, was der Ausdruck "zum süßen Geruch" bedeutet. Ich bemerke daher nur, dass das Schuldopfer n i c h t "zum süßen Geruch für J e h o v a h" war. Wir sehen hier, dass Christus um der Sünde willen leidet; es ist die versöhnende Seite des Opfers Christi, welche das Schuldopfer darstellt.

2. Schuldopfer und Sündopfer im Vergleich

a) Bewusste Schuld

Auch den nächstfolgenden Punkt haben wir bereits betrachtet, dass nämlich dieses Opfer ein S c h u l d o p f e r ist im Gegensatz zum Sündopfer. Wir können indessen noch einmal hierauf zurückkommen, da die hier angegebenen Einzelheiten in klarer Weise den Begriff Schuld bestimmen. Handelt jemand u n r e c h t gegen G o t t, so war dies eine Schuld, s c h ä d i g t e er seinen N ä c h s t e n, so war das gleichfalls eine Schuld. Wir lesen: Wenn sich eine Seele vergreift, dass sie es versieht und sich versündigt an dem, das dem HErrn geweiht ist, soll sie ihr Schuldopfer dem HErrn bringen." "Dazu, was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben" (3Mo 5:15.16). Ferner: "Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HErrn vergreifen, dass er seinem Nebenmenschen verleugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand gegeben ist, oder was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches, und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; wenn's nun geschieht, dass er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, oder worüber er den falschen Eid getan hat; dass soll er alles ganz wiedergeben, dazu das fünfte Teil darüber hinaus geben dem, des es gewesen ist, an dem Tages, an dem er sein Schuldopfer gibt." (3Mo 5:21-25).

Zu diesen Versen wird die Schuld als ein an Gott oder am Nebenmenschen begangenes Unrecht geschildert. Wir lesen von einem "mit Gewalt nehmen", "mit Unrecht an sich bringen" und "einen falschen Eid schwören", über das man gefunden hat. In jedem Fall war die Schuld ein begangenes U n r e c h t; es lag eine böse Tat vor, durch welche ein anderer verletzt wurde. Das für diese Tatsünde bestimmte Opfer wurde daher von dem Schuldigen nicht um des willen, was er war, sondern für das, was er getan, dargebracht. Darum wird uns bei dem Schuldopfer niemals eine bestimmte Persönlichkeit als Sünder vorgeführt; es wird vielmehr nur das geschehene Unrecht hervorgehoben.

b) Unbewusste Schuld

Schuld ist also tatsächliches Unrecht, und doch konnte Sünde oder Schuld vorhanden sein, die dem Schuldigen nicht bewusst war (3Mo 5:17.18). Dies ist bemerkenswert. Wir sehen hier, wie wenig man dem Urteil des Menschen trauen kann, und Ich mache darauf aufmerksam, dass unbewusste Schuld besonders da vorliegt, wo man sich am Heiligen versündigt, während wir kein Beispiel davon in den Fällen finden, in denen man sich gegen "den Nächsten verschuldet hat". Der Grund hierfür liegt sehr nahe. Wir verstehen den Menschen mit seinen Ansprüchen viel eher, als Gott und Seine Forderungen. Man wird eine unbewusste Schuld nicht so bald erkennen, weil man in der Erkenntnis Gottes so wenig fortgeschritten ist. Wird aber ein Mensch tiefer ins Heiligtum Gottes eingeführt und erfährt daselbst etwas von Gottes Heiligkeit, so wird er sogar erkennen, dass die heiligen Dinge, die uns doch nur Gelegenheit zur Anbetung Gottes geben sollen, durch unsere Schwachheit den Übertretungen Tor und Tür öffnen können.

Diejenigen, welche am meisten mit Gott umgehen, werden am besten bezeugen können, dass sie bei den heiligsten Verrichtungen leider oft genug in unbewusste Schuld geraten sind. Ich glaube, es gibt nicht eine einzige Gott wohlgefällige Tat, welche nicht durch die Schlauheit Satans dem Fleisch Gelegenheit bieten könnte, eine Frucht der Sünde zu sein. Es ist nicht notwendig, dass ich Beispiele anführe; denn ich zweifle nicht, dass jeder erleuchtete Christ sich eines Beispiels erinnert, wo das, was für den HErrn geschah, später mit Schuld befleckt erfunden wurde. Zur Zeit blieb die Schuld vielleicht unerkannt, allein andere Umstände oder klareres Licht zeigten sie uns später. Doch ist die Schuld dieselbe, ob wir sie erkennen oder nicht; und unsere Unwissenheit, obgleich sie uns das Übel verdecken mag, ändert an der Sache nichts.

Wie ernst ist aber die Lektion, welche wir hier lernen, dass nämlich weder unser Gewissen, noch das Maß unserer Erkenntnis, noch unsere Tüchtigkeit, sondern nur die Wahrheit Gottes der Maßstab ist, nach welchem sowohl die Sünde wie die Schuld gemessen werden muss. Gottes Wort sagt "wenn eine Seele sündigt und hat's nicht gewusst, die hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig" (3Mo 5:17.19). Wäre der menschliche Begriff oder das Licht, das der Mensch hat, maßgebend, so könnte jeder seine eigene Meinung haben; dann würden Recht und Unrecht, Böses und Gutes nicht nach Gottes Wahrheit, sondern nach der Menschen Auffassung beurteilt werden. Auf diese Weise könnte das unreinste Geschöpf nicht der Unreinheit überführt werden. Wer schließt aus der Tatsache, dass Schweine unerlaubte Tiere sind, man müsse den Maßstab über das, was reinlich ist, nach ihren Begriffen über diese Sache feststellen, oder daraus, das sie keine Erkenntnis von ihrem Zustand haben, der Unterschied zwischen rein und unrein müsse aufgehoben werden! Wir urteilen vielmehr nach unseren, nicht nach ihren Begriffen. Unser Licht und unsere Erkenntnis nehmen wir zu unserem Maßstab und nicht ihre Unwissenheit. Ebenso verurteilt Gott das Böse, wo es Ihm entgegentritt als böse, wenn Er auch in Gnaden ein Mittel zur Vergebung gefunden hat. Unsere Blindheit ändert nichts an Seinem Urteil; denn es ist einzig und allein unsere Sünde, welche diese Blindheit verursacht hat.

c) Christus als Sühne unsere Schuld

Der HErr, welcher uns berufen hat, führt uns nach und nach dahin, dass wir die Dinge so erkennen, wie Er sie erkennt. Er offenbart uns nicht nur seine Gnade, sondern auch unser tiefstes Bedürfnis nach derselben. Gott sein Dank, dass Der, welcher uns der Sünde überführt, auch von Dem zeugt, durch dessen Opfer die Sünden vergeben werden! Der, welcher Jesus im Schuldopfer erkennt, sieht, dass die Schuld gesühnt ist; denn Christus hat sie bekannt, ihre Strafe getragen und die Sühne gezahlt. Nicht nur war Seine Seele ein O p f e r für die S ü n d e, sonder Er ist auch "um unserer Missetat willen verwundet" (Jes 53:5.10), auch ist das Gericht über unsere Verschuldungen über Ihn verhängt worden. Hier wie beim Sündopfer stand der Gerechte anstelle des Ungerechten (1Petr 3:18), indem Er die Sünden Seines Volkes als Seine eigenen bekannte; und für diese Vergehungen hat Er vollkommen Genüge getan, und in I h m haben w i r Gott befriedigt.

d) Wiedergutmachung

Dieses alles ist so mit dem Sündopfer verwandt, dass ich nur auf die Einzelheiten eingehen will, welche das Schuldopfer genauer kennzeichnen. Es sind derer zwei.

1.) Bei dem Schuldopfer wurde der Wert des Schadens je nach der Schätzung des Priester in "Schekeln des Heiligtums" wieder erstattet. Außerdem erhielt der. an welchem gesündigt war, noch ein Fünftel als Zugabe (3Mo 5:15.16 und 3Mo 6:5.6). Die Beziehungen des Geldes zum Opfer sind sehr beachtenswert. Es mag gut sein, wenn wir, ehe die einzelnen Punkte betrachtet werden, uns erst vergegenwärtigen, wie deutlich dies alles das Schuldopfer von dem Sündopfer unterscheidet.

Bei dem Sündopfer wird kein Geld erwähnt. Es gab da keine Schätzung von Seiten des Priesters, auch wird kein fünfter Teil hinzugefügt. Es könnte auch der Natur der Sache nach weder das eine noch das andere stattfinden, denn diese Dinge hängen ganz von der Natur der vorliegenden Verschuldung ab. Bei dem Sündopfer war es ein Sünder, der das Opfer brachte, nur seine Sünde wurde an dem Schlachtopfer gerichtet. Hier ist der Gedanke, der uns vorgehalten wird, der, dass die Sünde ihren gerechten Lohn empfängt. Wir sehen ein gerechtes Gericht über den Stellvertreter des Sünders verhängt, und dadurch ist der Gerechtigkeit Genüge getan. Bei dem Schuldopfer finden wir in diesem Stück das gleiche. Das Leben des Schlachtopfers wird für die Übertretung dahin gegeben, es wird das Gericht vollzogen, und so ist die Gerechtigkeit zufrieden gestellt. Nun Kommt aber beim Schuldopfer noch etwas Besonderes hinzu - und dies erwächst aus der Natur der Schuld selbst: es wird das geschehene Ü b e l wieder g u t g e m a c h t, und außerdem wird der fünfte Teil drüber hinaus zurückerstattet. Beachtet wohl: bei dem Schuldopfer wird das geschehene Unrecht von dem Opfernden wieder gutgemacht, denn der geschädigte Teil erhält sein Eigentum oder dessen Wert wieder zurück.

Das ist aber nicht alles; der Verlust wird mehr noch als wiedererstattet. Diese beiden höchst bemerkenswerten Punkte ergeben sich aus dem Unterschied zwischen Sünde und Schuld und bezeichnen in besonderer Weise die Versöhnung, welche beim Schuldopfer geschieht. Es ist durchaus notwendig, dass wir zwischen Sünde und Schuld unterscheiden, wenn wir das welches vom Schuldopfer noch zu betrachten bleibt, verstehen wollen. Die Sünde ist, wie schon wiederholt gesagt, das Böse in unserer Natur; dementsprechend wird das Sündopfer für das, w a s wir an uns selber s i n d, dargebracht; das Schuldopfer hingegen für dasjenige, was wir getan haben, also für tatsächliches Unrecht. Aus der Natur dieser Dinge geht klar hervor, dass die Versöhnung oder Genugtuung in beiden Fällen voneinander verschieden sein muss, denn das, was in Betreff der Sünde der Gerechtigkeit vollständig genügen würde, kann, was die Schuld betrifft, n i c h t befriedigen.

Das Leiden und der Tod des Sünders würde, was unsere sündige Natur anbelangt, abgesehen von tatsächlicher Sünde, den Anspruch der Gerechtigkeit vollständig befriedigen, nicht aber den Fall eines begangenen Unrechts. Wäre auch der Tod um der Übertretung willen geschehen, so bliebe doch der Verlust, den der geschädigte Teil erlitten hat, noch nicht ersetzt; denn der Tod des Schuldigen kann ein Vergehen nicht wieder gutmachen; und so lange muss daher auch die Versöhnung oder Genugtuung als unvollendet angesehen werden. Demgemäß findet bei dem Schuldopfer nicht nur ein Gericht über das Schlachtopfer statt, sondern auch eine Wiedererstattung des Geraubten. Dem Recht, dessen ein anderer beraubt worden ist, wird genuggetan, und das erlittene Unrecht wird völlig wieder gutgemacht.

Lasst mich dies durch ein Beispiel veranschaulichen. Denkt euch ein gefährliches Geschöpf. Es ist an sich böse, aus dieser Ursache verdient es den Tod. Die Todesstrafe wäre das Gericht über das Böse, und in diesem Fall wäre der Gerechtigkeit nicht entsprochen. Angenommen aber, dieses Geschöpf hätte auch B ö s e s angerichtet und uns beraubt, so würde sein Tod allein da geschehene Übel nicht wieder gutmachen. Es wird nicht eher völlige Genugtuung geleistet worden sein, bis der zugefügte Schaden nach allen Seiten wieder gutgemacht worden ist. Mit einem Wort, die Versöhnung für die Schuld schließt eine Wiedererstattung in sich. Ohne dieselbe bleibt der Anspruch des Geschädigten, obgleich der Schuldige gerichtet ist, ungedeckt. In Christo aber hat der Mensch vollkommene Genüge geleistet. Gott verliert nichts, nicht einmal durch das Unrecht, welches Ihm durch unsere Verschuldungen zugefügt worden sind, ja, Er bekommt sogar mehr, als Er verloren hat. Doch wir wollen hier die Einzelheiten genau betrachten.

3. Wiederherstellung des verletzten Rechts

Das Schuldopfer zeigt uns, dass eine völlige Genugtuung des verletzten Rechtes vorgesehen ist. Der Wert des Entwendeten wurde nach der Schätzung des Priesters in Schekeln des Heiligtums dem Geschädigten zugefügt (3Mo 5:15). Dies sollte keine Bestrafung sein, sondern nur der geschädigten Person zu seinem Eigentum verhelfen. Die Bezahlung geschah in Schekeln. Diese Schekel des Heiligtums waren das von Gott bestimmte Maß, nach welchem Seine Rechte bemessen wurden; (2Mo 30:13.24 - 2Mo 38:24.25) - 3Mo 27:3.25 - 4Mo 3:47.50 - 4Mo 18:16) wie geschrieben steht: "Alle Schätzung soll geschehen nach dem Schekel des Heiligtums" (3Mo 27:25). So sehen wir darin das rechte Maß, d a s Maß, nach welchem Gott alles bemisst. Nach diesem Maß wird die Übertretung bemessen und der geschädigten Person ausbezahlt, was ihr zusteht.

Gott und Mensch bekommen vom Menschen in Christo durch das Schuldopfer alles wieder, was ihnen von Rechts wegen zukommt. Gott war in dem, was Ihm heilig ist, verletzt, und was Ihm zukam, hat man Ihm nicht gegeben. Gott war, wenn ich so sagen darf, durch den Menschen benachteiligt,; aber Christus hat den Verlust gedeckt, und alles, was durch den ersten Adam verloren gegangen war, ist durch den zweiten völlig wieder erstattet worden. Alles was Gott nur an Hingabe und Gehorsam beanspruchen konnte, und was immer dem Mensch Ihm von Seiner Ehre geraubt hat, alles das hat Er vom Menschen in Christo wieder zurückbekommen "nach der Wertschätzung des Priesters in Schekeln des Heiligtums". Doch auch der Mensch war durch die Übertretung zu kurz gekommen, und auch dieser sollte alles wieder erhalten. Christus muss an Stelle des Menschen den Wert des Geraubten wiedererstatten. Und diejenigen, welche das Opfer Christi annehmen, finden auch, dass der Verlust, den sie durch des Menschen Sünde erlitten haben, reichlich wieder gutgemacht ist. Hat der Mensch durch die Sünde etwas von seinem Leben, von seinem Frieden oder von seiner Freude eingebüßt, so darf er auf Wiedererstattung Anspruch erheben, und er wird sie auch von Christus erlangen. Denn Christus steht an Stelle des Menschen, der bei dem Menschen sowohl als bei Gott das begangene Unrecht wieder gutmacht.

Lies weiter hier: Teil 2 b) Die Vielfalt des Schuldopfers