4Mo 35.

Aus Bibelwissen
Wechseln zu: Navigation, Suche

🏠 Start | ☰ Menu | 📖 Stelle | 🔎 Text | ☱· Tabellen | 🗂 Verzeichnisse | ℹ️ Info | 📩 Kontakt | 🔍
📙 · · · · ℹ︎ · 🍷 · 👨

4. Mose | 🍷 | 📊 | ✏️ · · · Bibel | Tabelle AT | Tabelle NT | Kapitelinhalte | Begriffe · · · Hauptmenu ·
📖 → 4. Mose 1 · 2 · 3 · 4 · 5 · 6 · 7 · 8 · 9 · 10 · 11 · 12 · 13 · 14 · 15 · 16 · 17 · 18 · 19 · 20 · 21 · 22 · 23 · 24 · 25 · 26 · 27 · 28 · 29 · 30 · 31 · 32 · 33 · 34 · 35 · 36 ·
ℹ️ → 4. Mose 1 · 2 · 3 · 4 · 5 · 6 · 7 · 8 · 9 · 10 · 11 · 12 · 13 · 14 · 15 · 16 · 17 · 18 · 19 · 20 · 21 · 22 · 23 · 24 · 25 · 26 · 27 · 28 · 29 · 30 · 31 · 32 · 33 · 34 · 35 · 36 ·

Weitere Info · | · 📖 Hebr. (Strong-Nr.) · | · 📖 Interlinear · | · 📖 LUO (Strong-Nr.) · | · Code: b° a° th° 4Mo°

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

ELB 4Mo 35:1 Und der HERR redete zu Mose in den Ebenen von Moab am Jordan von Jericho und sprach:
ELB 4Mo 35:2 Befiehl den Söhnen Israel, daß sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben! Und zu den Städten sollt ihr Weideland rings um sie her den Leviten geben.
ELB 4Mo 35:3 Und die Städte sollen ihnen zum Wohnen dienen, und deren Weideflächen sollen für ihr Vieh und für ihren Besitz und für alle ihre Tiere sein.
ELB 4Mo 35:4 Und die Weideflächen der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;
ELB 4Mo 35:5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen; die Stadt selbst aber soll in der Mitte sein; das sollen die Weideflächen ihrer Städte sein.
ELB 4Mo 35:6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sollen es sein, die ihr [ihnen] geben sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat. Und zu diesen hinzu sollt ihr [noch] 42 Städte geben.
ELB 4Mo 35:7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Weideflächen, [sollen] 48 Städte [sein].
ELB 4Mo 35:8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Söhne Israel hergeben sollt: von dem [Stamm], der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder [Stamm] soll entsprechend dem Erbteil, das er erben wird, [einige] von seinen Städten den Leviten geben.
ELB 4Mo 35:9 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
ELB 4Mo 35:10 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,
ELB 4Mo 35:11 sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dorthin ein Totschläger fliehe, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
ELB 4Mo 35:12 Und die Städte sollen euch als Zuflucht vor dem Rächer dienen, damit der Totschläger nicht sterbe, bis er angesichts der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.
ELB 4Mo 35:13 Und die Städte, die ihr hergeben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.
ELB 4Mo 35:14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordan geben, und drei Städte sollt ihr im Land Kanaan geben; Zufluchtstädte sollen sie sein.
ELB 4Mo 35:15 Für die Söhne Israel und den Fremden und den Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit dorthin jeder fliehen kann, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
ELB 4Mo 35:16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Gerät geschlagen hat, so daß er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden.
ELB 4Mo 35:17 Und wenn er ihn mit einem Stein [in] der Hand, durch den man sterben kann, geschlagen hat, so daß er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden.
ELB 4Mo 35:18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Gerät [in] der Hand, durch das man sterben kann, geschlagen hat, so daß er gestorben ist, dann ist er ein Mörder; der Mörder soll unbedingt getötet werden.
ELB 4Mo 35:19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn trifft, soll [er] ihn töten.
ELB 4Mo 35:20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder in böser Absicht [etwas] gegen ihn geworfen hat, so daß er gestorben ist,
ELB 4Mo 35:21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, so daß er gestorben ist, dann soll der Schläger unbedingt getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn trifft.
ELB 4Mo 35:22 Wenn er ihn aber unversehens, nicht aus Feindschaft gestoßen oder ohne böse Absicht irgendein Gerät auf ihn geworfen hat
ELB 4Mo 35:23 oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, durch den man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, so daß er gestorben ist - er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht -,
ELB 4Mo 35:24 dann soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen richten:
ELB 4Mo 35:25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, in die er geflohen ist; und er soll in ihr bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
ELB 4Mo 35:26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, in die er geflohen ist, jemals hinausgeht,
ELB 4Mo 35:27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, dann hat er keine Blutschuld.
ELB 4Mo 35:28 Denn der [Totschläger] soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren.
ELB 4Mo 35:29 Und das soll euch zu einer Rechtsordnung sein bei euren Generationen in allen euren Wohnsitzen.
ELB 4Mo 35:30 Für jeden, der einen Menschen erschlägt, [gilt]: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen, daß er sterben muß.
ELB 4Mo 35:31 Und ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll unbedingt getötet werden.
ELB 4Mo 35:32 Auch sollt ihr kein Sühnegeld annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflohenen, so daß er vor dem Tod des Priesters zurückkehren könnte, um im Land zu wohnen.
ELB 4Mo 35:33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und dem Land kann für das Blut, das in ihm vergossen worden ist, keine Sühnung erwirkt werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
ELB 4Mo 35:34 Und du sollst das Land nicht unrein machen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Söhne Israel.


🏠 Start | ☰ Menu | 📖 Stelle | 🔎 Text | ☱· Tabellen | 🗂 Verzeichnisse | ℹ️ Info | 📩 Kontakt | 🔍
📙 · · · · ℹ︎ · 🍷 · 👨


· 📖 Bibel | · · | · 🍷 · | ☱· Bibel-Tabelle | 🗂 Verzeichnisse | 📒 Durch die Bibel | 👓 Bibellesen? | ☰ Menu | 🔎
📖 AT1Mo · 2Mo · 3Mo · 4Mo · 5Mo · Jos · Ri · Rt · 1Sam · 2Sam · 1Kö · 2Kö · 1Chr · 2Chr · Esr · Neh · Est · Hi · Ps · Spr · Pred · Hl · Jes · Jer · Kla · Hes · Dan · Hos · Joe · Am · Ob · Jon · Mi · Nah · Hab · Zeph · Hag · Sach · Mal ·
📖 NTMt · Mk · Lk · Joh · Apg · Röm · 1Kor · 2Kor · Gal · Eph · Phil · Kol · 1Thes · 2Thes · 1Tim · 2Tim · Tit · Phim · Hebr · Jak · 1Petr · 2Petr · 1Jo · 2Jo · 3Jo · Jud · Offb · · · | · · · HSN NT