3Mo 17:13
Inhaltsverzeichnis
Grundtext
MAS 3Mo 17:13 וְאִישׁ אִישׁ מִבְּנֵי יִשְׂרָאֵל וּמִן־הַגֵּר הַגָּר בְּתֹוכָם אֲשֶׁר יָצוּד צֵיד חַיָּה אֹו־עֹוף אֲשֶׁר יֵאָכֵל וְשָׁפַךְ אֶת־דָּמֹו וְכִסָּהוּ בֶּעָפָֽר׃
Übersetzungen
SEP 3Mo 17:133 καὶ ἄνθρωπος ἄνθρωπος τῶν υἱῶν Ισραηλ καὶ τῶν προσηλύτων τῶν προσκειμένων ἐν ὑμῖν ὃς ἂν θηρεύσῃ θήρευμα θηρίον ἢ πετεινόν ὃ ἔσθεται καὶ ἐκχεεῖ τὸ αἷμα καὶ καλύψει αὐτὸ τῇ γῇ
ELB 3Mo 17:13 Und jedermann von den Söhnen Israel und von den Fremden, die in eurer Mitte als Fremde wohnen, der ein Wild oder einen Vogel erjagt, die gegessen werden dürfen, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken.
ELO 3Mo 17:13 Und jedermann von den Kindern Israel und von den Fremdlingen, die in eurer Mitte weilen, der ein Wildbret oder einen Vogel erjagt, die gegessen werden, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken.
LUO 3Mo 17:13 Und welcher Mensch +0376, er sei vom Haus +01121 Israel +03478 oder ein Fremdling +01616 +01481 (+08802) unter +08432 euch, ein Tier +02416 oder einen Vogel +05775 fängt +06679 (+08799) auf der Jagd +06718, das man ißt +0398 (+08735), der soll desselben Blut +01818 hingießen +08210 (+08804) und mit Erde +06083 zuscharren +03680 (+08765).
SCH 3Mo 17:13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, auf der Jagd ein Wildpret oder Geflügel erwischt, das man essen darf, der soll desselben Blut ausgießen und mit Erde bedecken;
PFL 3Mo 17:13 Und jeder, jedermann aus den Söhnen Israels und aus der Fremdlingsschaft, der gastet in ihrer Mitte, wer ein Wild fängt, Tier oder Vögel, das gegessen werden wird, der gießt hin sein Blut und bedeckt es mit Erdstaub.
TUR 3Mo 17:13 Und jedermann von den Kindern Jisraels und von dem Fremdling, der unter ihnen weilt, der ein Wild fängt, von Tier oder Vogel, das gegessen werden darf, der soll dessen Blut weggießen und mit Erde bedecken.
Vers davor: 3Mo 17:12 --- Vers danach: 3Mo 17:14
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