2Mo 22:3
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Grundtext
MAS 2Mo 22:3 אִֽם־הִמָּצֵא תִמָּצֵא בְיָדֹו הַגְּנֵבָה מִשֹּׁור עַד־חֲמֹור עַד־שֶׂה חַיִּים שְׁנַיִם יְשַׁלֵּֽם׃ ס
Übersetzungen
SEP 2Mo 22:3 ἐὰν δὲ καταλημφθῇ καὶ εὑρεθῇ ἐν τῇ χειρὶ αὐτοῦ τὸ κλέμμα ἀπό τε ὄνου ἕως προβάτου ζῶντα διπλᾶ αὐτὰ ἀποτείσει
ELB 2Mo 22:3 Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten.
ELO 2Mo 22:3 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
LUO 2Mo 22:3 Findet man +04672 (+08735) aber bei ihm +03027 den Diebstahl +01591 lebendig +02416, es sei ein Ochse +07794, Esel +02543 oder Schaf +07716, so soll er's zwiefältig +08147 wiedergeben +07999 (+08762).
SCH 2Mo 22:3 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.
KAT 2Mo 22:3 Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden, ja gefunden wird, ob Rind oder Esel oder Lamm: doppelt soll er es ersetzen.
PFL 2Mo 22:3 Wenn sich aber finden wird tatsächlich in seiner Hand das Gestohlene, vom Ochsen bis zum Esel, bis zum Lamm, lebendig, so muss er zwei Lebendige bezahlen.
TUR 2Mo 22:3 Findet sich aber das Gestohlene, sei es Ochs, Esel oder Schaf, lebend bei ihm, so soll er es zweifach bezahlen.
Vers davor: 2Mo 22:2 --- Vers danach: 2Mo 22:4
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Zum Kontext: 2Mo 22.