2Mo 21:32

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Grundtext

MAS 2Mo 21:32 אִם־עֶבֶד יִגַּח הַשֹּׁור אֹו אָמָה כֶּסֶף שְׁלֹשִׁים שְׁקָלִים יִתֵּן לַֽאדֹנָיו וְהַשֹּׁור יִסָּקֵֽל׃ ס

Übersetzungen

SEP 2Mo 21:32 ἐὰν δὲ παῖδα κερατίσῃ ὁ ταῦρος ἢ παιδίσκην ἀργυρίου τριάκοντα δίδραχμα δώσει τῷ κυρίῳ αὐτῶν καὶ ὁ ταῦρος λιθοβοληθήσεται

ELB 2Mo 21:32 Falls das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber geben, das Rind aber soll gesteinigt werden.
ELO 2Mo 21:32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
LUO 2Mo 21:32 Stößt +05055 (+08799) er +07794 aber einen Knecht +05650 oder eine Magd +0519, so soll er ihrem Herrn +0113 dreißig +07970 Silberlinge +08255 +03701 geben +05414 (+08799), und den Ochsen +07794 soll man steinigen +05619 (+08735).
SCH 2Mo 21:32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
KAT 2Mo 21:32 Falls das Rind einen Knecht oder eine Magd niederstößt, so soll er dreißig Schekel Silber an deren Herrn bezahlen, doch das Rind soll gesteinigt werden.
PFL 2Mo 21:32 Wenn es ein (kanaanitischer) Sklave oder eine Sklavin war, die der Ochse gestoßen haben wird, so wird er 30 Silberschekel geben seinem Herrn und der Ochse wird gesteinigt werden.
TUR 2Mo 21:32 Wenn der Ochs einen Knecht oder eine Magd stößt, so gebe er ihrem Herrn dreißig Schekel Silber, und der Ochs soll gesteinigt werden.

Vers davor: 2Mo 21:31 --- Vers danach: 2Mo 21:33
Zur Kapitelebene 2Mo 21
Zum Kontext: 2Mo 21.

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