2Chr 19:10

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Grundtext

MAS 2Chr 19:10 וְכָל־רִיב אֲשֶׁר־יָבֹוא עֲלֵיכֶם מֵאֲחֵיכֶם הַיֹּשְׁבִים בְּעָרֵיהֶם בֵּֽין־דָּם לְדָם בֵּין־תֹּורָה לְמִצְוָה לְחֻקִּים וּלְמִשְׁפָּטִים וְהִזְהַרְתֶּם אֹתָם וְלֹא יֶאְשְׁמוּ לַיהוָה וְהָֽיָה־קֶצֶף עֲלֵיכֶם וְעַל־אֲחֵיכֶם כֹּה תַעֲשׂוּן וְלֹא תֶאְשָֽׁמוּ׃

Übersetzungen

SEP 2Chr 19:10 πᾶς ἀνὴρ κρίσιν τὴν ἐλθοῦσαν ἐφ᾽ ὑμᾶς τῶν ἀδελφῶν ὑμῶν τῶν κατοικούντων ἐν ταῖς πόλεσιν αὐτῶν ἀνὰ μέσον αἵματος αἷμα καὶ ἀνὰ μέσον προστάγματος καὶ ἐντολῆς καὶ δικαιώματα καὶ κρίματα καὶ διαστελεῖσθε αὐτοῖς καὶ οὐχ ἁμαρτήσονται τῷ κυρίῳ καὶ οὐκ ἔσται ἐφ᾽ ὑμᾶς ὀργὴ καὶ ἐπὶ τοὺς ἀδελφοὺς ὑμῶν οὕτως ποιήσετε καὶ οὐχ ἁμαρτήσεσθε

ELB 2Chr 19:10 Was für ein Rechtsstreit auch immer vor euch kommt von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, zwischen Bluttat und Bluttat, zwischen Gesetz und Gebot, Ordnungen und Rechtsbestimmungen, so sollt ihr sie verwarnen, damit sie nicht an dem HERRN schuldig werden und damit nicht ein Zorn über euch und über eure Brüder kommt. So sollt ihr es machen, damit ihr nicht schuldig werdet.
ELO 2Chr 19:10 Und was irgend für ein Rechtsstreit vor euch kommt von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechten, so sollt ihr sie verwarnen, daß sie sich nicht an Jehova verschulden, und daß nicht ein Zorn über euch und über eure Brüder komme. Also sollt ihr tun, damit ihr euch nicht verschuldet.
LUO 2Chr 19:10 In allen +03605 Sachen +07379, die +0834 zu +05921 euch kommen +0935 (+08799) von +04480 euren Brüdern +0251, die in ihren Städten +05892 wohnen +03427 (+08802), zwischen +0996 Blut +01818 und Blut +01818, zwischen +0996 Gesetz +08451 und Gebot +04687, zwischen Sitten +02706 und Rechten +04941, sollt ihr +02094 +00 sie +0853 unterrichten +02094 (+08689), daß sie sich nicht +03808 verschulden +0816 (+08799) am HERRN +03068 und ein Zorn +07110 über +05921 euch und +05921 eure Brüder +0251 komme +01961 (+08804). Tut +06213 (+08799) also +03541, so werdet ihr euch nicht +03808 verschulden +0816 (+08799).
SCH 2Chr 19:10 In jedem Rechtsstreit, der vor euch gebracht wird von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, betreffe es Blutrache oder Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechte, sollt ihr sie unterrichten, damit sie sich nicht an dem HERRN versündigen und sein Zorn nicht über euch und eure Brüder komme. Tut also und versündigt euch nicht!
TUR 2Chr 19:10 Bei jedem Rechtsstreit, der vor euch kommt von euren Brüdern, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Weisung und Gebot, den Gesetzen und Rechten, sollt ihr sie verwarnen, das sie nicht dem Ewigen schuldig werden, und Grimm auf euch und auf eure Brüder komme. So sollt ihr tun, dass ihr nicht schuldig werdet!

Vers davor: 2Chr 19:9 --- Vers danach: 2Chr 19:11
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